Die Bilateralen sind ein wichtiger Standortfaktor

Das Schweizer Volk hat im Mai 2000 mit rund 70 Prozent der Stimmen klar Ja zu den bilateralen Abkommen Schweiz – EU gesagt. Zu Recht. Das Vertragspaket ist ausgewogen und bringt der Schweizer Wirtschaft einen weitgehenden Zugang zu ihrem wichtigsten Auslandsmarkt.

 

Vorteile für kleinere und mittlere Unternehmen.

Das Abkommen über den freien Personenverkehr ermöglicht es unseren KMU, ihre Service- und Verkaufsleute leichter in den EU-Raum zu entsenden. Gleichzeitig können Schweizer Firmen fehlende Fachkräfte einfacher in Europa rekrutieren. Im internationalen Standortwettbewerb gilt die Offenheit des Arbeitsmarktes als entscheidender Faktor. Hier bringt das Abkommen eine bedeutende Verbesserung für die Schweiz.

 

Land- und Luftverkehrsabkommen öffnen die Märkte gegenseitig für Transportdienstleistungen europäischer und schweizerischer Anbieter. Flankierend  wurden Massnahmen zur umweltverträglichen Umsetzung vereinbart. Dazu zählt die Verlagerung des alpenquerenden Verkehrs von der

 

Das Forschungsabkommen erleichtert die schweizerische Beteiligung an europäischen Programmen. Hier sind unsere innovativen KMU angesprochen, in der Forschung und Entwicklung vermehrt europäisch zu denken und zu handeln. Verschiedene Fachstellen beim Bund und den Kantonen helfen Ihnen bei der Suche nach Partnern und der Vorbereitung der Gesuche.

 

Das Abkommen über das öffentliche Beschaffungswesen ermöglicht den Schweizer Firmen einen besseren Zugang zum milliardenschweren europäischen Beschaffungsmarkt. Umgekehrt dehnt es die wettbewerbsfördernden Regeln der Welthandelsorganisation (WTO) auf Gemeinden und Anbieter mit öffentlichem Leistungsauftrag wie Post, Bahnen oder Telekom aus.

 

Das Agrarabkommen und das Abkommen über technische Handelshemmnisse erleichtern den Güteraustausch. Der Freihandel wird auf einzelne Landwirtschaftsprodukte ausgeweitet. Die gegenseitige Anerkennung der Produktvorschriften erleichtert die Marktzulassung Schweizer Agrar- und Industrieprodukte auf dem europäischen Markt.

 

Zutritt zum Binnenmarkt.

Durch die bilateralen Abkommen erhält die Schweiz beinahe vollständigen Zugang zum europäischen Binnenmarkt, unserem wichtigsten Absatz- und Investitionsgebiet. Vorteilhaft ist, dass wir nicht dem dichten Regelwerk der EU unterworfen sind. Allerdings müssen wir einige EU-Bestimmungen übernehmen und uns Entscheidungen von EU-Kommission und Gerichtshof teilweise unterstellen, ohne bei der Entscheidungsfindung dabei zu sein. Ein zweites Paket von bilateralen Abkommen ist derzeit in Verhandlung. Ziele sind etwa die Übernahme der Schengener Regeln im Bereich Justiz und Polizei sowie die Ausdehnung der Dienstleistungsfreiheit. Der bilaterale Ansatz ist also zu unserem Vorteil durchaus auch entwicklungsfähig.

 

Es gilt, die Chancen dieser Marktöffnung zu nutzen. Der vorliegende Leitfaden soll Ihnen dabei behilflich sein. Neben einer kurzen Darstellung der wichtigsten Bestimmungen erhalten Sie Hinweise, wo Sie zusätzliche Informationen oder kompetente Unterstützung finden. Die drei Partnerorganisationen Osec Business Network Switzerland, Zürcher Volkswirtschaftsdirektion und das Europa Institut an der Universität Zürich stehen Ihnen dabei gerne zur Verfügung.

 

Wir wünschen Ihnen einen erfolgreichen Schritt in den europäischen Binnenmarkt.