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Das
Schweizer Volk hat im Mai 2000 mit
rund 70 Prozent der Stimmen klar Ja zu den bilateralen Abkommen
Schweiz – EU gesagt. Zu Recht. Das Vertragspaket
ist ausgewogen und bringt der Schweizer Wirtschaft einen weitgehenden
Zugang zu ihrem wichtigsten
Auslandsmarkt.
Vorteile
für kleinere und mittlere
Unternehmen.
Das
Abkommen über den freien Personenverkehr ermöglicht
es unseren KMU, ihre
Service- und Verkaufsleute leichter in den EU-Raum zu entsenden. Gleichzeitig
können Schweizer Firmen fehlende Fachkräfte einfacher in Europa
rekrutieren. Im internationalen Standortwettbewerb gilt die Offenheit des
Arbeitsmarktes als entscheidender Faktor. Hier bringt das Abkommen eine
bedeutende Verbesserung für die
Schweiz.
Land-
und Luftverkehrsabkommen öffnen
die Märkte gegenseitig für Transportdienstleistungen europäischer und
schweizerischer Anbieter. Flankierend wurden Massnahmen zur
umweltverträglichen Umsetzung vereinbart. Dazu zählt die Verlagerung des
alpenquerenden Verkehrs von der
Das
Forschungsabkommen
erleichtert
die schweizerische Beteiligung
an europäischen Programmen. Hier sind unsere innovativen KMU
angesprochen, in der Forschung
und Entwicklung vermehrt europäisch zu denken und zu handeln.
Verschiedene Fachstellen beim Bund und den Kantonen helfen Ihnen
bei der Suche nach Partnern und der Vorbereitung der
Gesuche.
Das
Abkommen über das öffentliche
Beschaffungswesen ermöglicht
den Schweizer Firmen einen besseren Zugang zum milliardenschweren
europäischen Beschaffungsmarkt.
Umgekehrt dehnt es die wettbewerbsfördernden Regeln der
Welthandelsorganisation (WTO) auf Gemeinden und Anbieter mit
öffentlichem Leistungsauftrag wie Post, Bahnen oder
Telekom aus.
Das
Agrarabkommen
und
das Abkommen über technische
Handelshemmnisse erleichtern
den Güteraustausch. Der Freihandel wird auf einzelne
Landwirtschaftsprodukte ausgeweitet. Die gegenseitige Anerkennung der
Produktvorschriften erleichtert die Marktzulassung Schweizer Agrar- und
Industrieprodukte auf dem
europäischen Markt.
Zutritt
zum Binnenmarkt.
Durch
die bilateralen Abkommen erhält die Schweiz beinahe vollständigen Zugang
zum europäischen Binnenmarkt, unserem wichtigsten Absatz- und
Investitionsgebiet. Vorteilhaft ist, dass wir nicht dem dichten Regelwerk
der EU unterworfen sind. Allerdings müssen wir einige EU-Bestimmungen übernehmen
und uns Entscheidungen von EU-Kommission und Gerichtshof teilweise
unterstellen, ohne bei der Entscheidungsfindung dabei zu
sein. Ein zweites Paket von bilateralen Abkommen ist derzeit in
Verhandlung. Ziele sind etwa die Übernahme der Schengener Regeln im
Bereich Justiz und Polizei sowie
die Ausdehnung der Dienstleistungsfreiheit. Der bilaterale Ansatz ist also
zu unserem Vorteil durchaus auch
entwicklungsfähig.
Es
gilt, die Chancen dieser Marktöffnung zu nutzen. Der vorliegende
Leitfaden soll Ihnen dabei behilflich sein. Neben einer kurzen Darstellung
der wichtigsten Bestimmungen
erhalten Sie Hinweise, wo Sie zusätzliche Informationen oder kompetente
Unterstützung finden. Die drei Partnerorganisationen Osec
Business Network Switzerland, Zürcher Volkswirtschaftsdirektion und das
Europa Institut an der Universität Zürich stehen Ihnen dabei
gerne zur Verfügung.
Wir
wünschen Ihnen einen erfolgreichen Schritt in den
europäischen Binnenmarkt.
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