Das Abkommen über den Luftverkehr

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Das Abkommen über den Luftverkehr verschafft schweizerischen Luftfahrtunternehmen auf dem EU-Binnenmarkt gleich lange Spiesse im Wettbewerb mit Airlines aus EU-Staaten. Der Luftverkehr ist inzwischen vollständig liberalisiert. In der gegenseitigen Marktöffnung gewährt die EU schweizerischen Fluggesellschaften in Etappen zusätzliche Freiheiten. Seit dem Inkrafttreten des Abkommens am 1. Juli 2002 dürfen sie jeden Flughafen in der EU anfliegen (3. Freiheit) und von jedem Flughafen im EU-Raum Passagiere und Fracht in die Schweiz befördern (4. Freiheit). Zwei Jahre später dürfen sie nach der Ankunft in einem EU-Land in ein anderes EU-Land weiterfliegen (5. Freiheit), von einem EU-Land starten und via Schweiz in ein anderes EU-Land fliegen (6. Freiheit) und – ohne Start in der Schweiz – eine Strecke zwischen EU-Ländern bedienen (7. Freiheit). Fünf Jahre nach Inkrafttreten soll über die Gewährung der 8. und letzten Freiheit verhandelt werden, womit schweizerische Airlines das Recht erhielten, in einem EU-Land auch Inlandflüge auszuführen.

 

Darstellung der acht Freiheiten im Luftverkehr

 

Das Abkommen erreicht einen hohen Grad an Harmonisierung und macht die Schweiz praktisch zu einem Teil des europäischen Luftfahrt-Binnenmarktes. Freizügigkeit, Dienstleistungs-, Niederlassungs- und Investitionsfreiheit gelten gegenseitig. Dieser umfassende Zugang zum liberalisierten europäischen Luftverkehrsmarkt wird etappenweise vollzogen:

  • In Zukunft kann eine Schweizer Fluggesellschaft jeden Flughafen in der EU ohne weitere Auflagen anfliegen.

  • Zudem kann sie ihre Preis- und Flugpläne frei gestalten, da weder die Tarife noch die Strecken genehmigt werden müssen.

  • Die Kapazitätsbeschränkungen zwischen der Schweiz und der EU entfallen.

  • Die natürlichen und juristischen Personen erhalten im Rahmen des Abkommens die Niederlassungs- und Investitionsfreiheit.

  • Neuerdings kann ein schweizerisches Luftverkehrsunternehmen auch Mehrheitsaktionär von europäischen Gesellschaften werden, ohne dass diese ihren europäischen Status verlieren.

  • Ebenfalls wird die Rechtsstellung der schweizerischen Landesflughäfen durch das Abkommen verbessert, da das ehrgeizige Vorhaben der EU, einen freien und einheitlichen europäischen Luftfahrt-Binnenmarkt (single sky) zu verwirklichen, nicht nur die Luftverkehrsgesellschaften, sondern auch die zunehmend in Konkurrenz stehenden europäischen Flughäfen betrifft.

  • Die Schweiz wird zwar Teil des europäischen und grenzüberschreitenden Luftfahrt-Binnenmarktes. Infrastrukturanlagen wie die Flughäfen bleiben jedoch national und ortsgebunden.

  • Angesichts der Gefahr von Terroranschlägen sollen in der EU künftig einheitliche Standards bei der Luftverkehrssicherheit gelten. Diese Regelungen werden künftig automatisch von der Schweiz übernommen und führen auch hierzulande zu einem noch besseren Sicherheitsniveau.

Das Abkommen wird einige Auswirkungen auf die Schweiz und ihre Fluggesellschaften haben:

  • Schweizer Fluggesellschaften werden nach zwei Jahren Übergangszeit und einer neuen Verhandlungsrunde in fünf Jahren den Konkurrenten im liberalisierten europäischen Markt gleichgestellt sein.

  • Entscheide über Destinationen, Tarife, Fahrpläne und Kapazitäten werden einzig durch Angebot und Nachfrage bestimmt und nicht mehr durch restriktive nationale Vorschriften.

  • Ein grosses Luftverkehrsangebot belebt die Zürcher und Schweizer Wirtschaft.

Die Institutionen der EU (Europäische Kommission, Europäischer Gerichtshof) überwachen das Abkommen im Bereich des Wettbewerbsrechts. Nicht mehr in die alleinige Zuständigkeit der schweizerischen Behörden, sondern auch in die Zuständigkeit der EU fällt die Überwachung der staatlichen Beihilfen und der Beschränkung der Landerechte aus ökologischen Gründen. Im Gegenzug erhält die Schweiz Beobachterstatus in den wichtigen EU-Ausschüssen im Luftverkehrsbereich, in denen die Kommission und die Mitgliedstaaten vertreten sind.

 

 

Häufig gestellte Fragen.

 

Welche Vorteile bringt das Abkommen für eine Schweizer Flugesellschaft?

Eine nationale Airline kann künftig nur attraktiv bleiben, wenn sie im hart umkämpften EU-Raum die gleichen Wettbewerbsbedingungen vorfindet wie ihre europäischen Konkurrenten. Sie kann ihre Preis- und Flugpläne frei gestalten. Der erweiterte Zugang zum liberalisierten europäischen Luftverkehrsmarkt eröffnet neue Chancen für den Aufbau möglicher Allianzen.

 

Welche Vorteile bringt das Abkommen für den Flughafen in Zürich-Kloten und die anderen Landesflughäfen?

Der Flughafen Zürich-Kloten wie auch die übrigen Landesflughäfen werden noch enger an die inner-europäischen Flugbewegungen angebunden. Umgekehrt stehen die schweizerischen Flughäfen allen europäischen Fluggesellschaften zu den gleichen Bedingungen offen wie innerhalb der EU. Dadurch erhalten auch die europäischen Flugunternehmen einen erleichterten Zugang zum Schweizer Markt.

 

Welche Nachteile könnte das Abkommen für eine Schweizer Fluggesellschaft haben?

Getreu dem Prinzip der Gegenseitigkeit öffnet das Abkommen den schweizerischen Luftverkehrsmarkt für europäische Mitbewerber:

  • Airlines wie die Lufthansa oder die British Airways können demnach ihre Angebote auf den Schweizer Flughäfen ohne weitere Auflagen ausbauen. 

  • Entscheidungen werden nicht mehr allein in Bern oder Zürich, sondern auch in Brüssel und Luxemburg gefällt, da die Europäische Kommission und der Gerichtshof wichtige Aufsichts- und Kontrollbehörden des Luftverkehrs-Binnenmarktes sind. Die Schweizer Regulierungsbehörden müssen sich deshalb vermehrt am europäischen Recht und der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs orientieren und sind in ihren nationalen Entscheiden nicht mehr ganz frei, wenn sie Luftfahrtsrechte erteilen oder verkehrssichernde Auflagen verfügen. Diese Neuerung muss aber nicht unbedingt als Nachteil betrachtet werden, da eine enge Zusammenarbeit zwischen den Behörden der Schweiz und der EU nötig ist, um einen einheitlichen Rechtsrahmen zu gewährleisten.

Welche Herausforderungen könnte das Abkommen für den Flughafen Zürich-Kloten und die anderen Landesflughäfen beinhalten?

Da das Abkommen den schweizerischen Luftverkehrsmarkt auch für europäische Mitbewerber im Bereich des Flughafendienstes öffnet, können ausländische Bodenabfertigungsfirmen ihre Dienstleistungen an den schweizerischen Flughäfen uneingeschränkt ausbauen. Werden aus Umwelt- oder Kapazitätsgründen die Flugleistungen z.B. ab Zürich-Kloten eingeschränkt, müssen neuerdings auch die europäischen Verfahrensregeln zur Koordination von Flughäfen beachtet werden.

 

Aktuelle Informationen und Links zum Luftverkehr

 

 

 

JOSEF FELDER

CEO Unique Flughafen Zürich AG

 

 

 

 

 

«Durch die Abhängigkeit vom Aussenhandel braucht die Schweiz den direkten Zugang zu ihren Partnern. Die Grundversorgung mittels des öffentlichen Luftverkehrs muss deshalb gewährleistet sein.»

 

 

 

 

 

 

Das Abkommen macht die Schweiz praktisch zu einem Teil des europäischen Luftfahrt-Binnenmarktes.

 

 

 

 

 

Eine Schweizer Fluggesellschaft wird nach zwei Jahren Übergangszeit und einer neuen Verhandlungsrunde in fünf Jahren den Konkurrenten im liberalisierten europäischen Markt gleichgestellt sein.

 

 

 

 

 

 

 

Dieser umfassende Zugang zum liberalisierten europäischen Luftverkehrsmarkt wird etappenweise vollzogen.