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Das Abkommen über den Luftverkehr
verschafft schweizerischen Luftfahrtunternehmen auf dem EU-Binnenmarkt gleich lange Spiesse im
Wettbewerb mit Airlines aus EU-Staaten. Der Luftverkehr ist inzwischen vollständig liberalisiert. In der gegenseitigen
Marktöffnung gewährt die EU schweizerischen Fluggesellschaften in Etappen zusätzliche
Freiheiten. Seit dem Inkrafttreten des Abkommens am 1. Juli 2002 dürfen sie jeden Flughafen in der EU anfliegen (3.
Freiheit) und von jedem Flughafen im EU-Raum Passagiere und Fracht in die Schweiz befördern (4.
Freiheit). Zwei Jahre später dürfen sie nach der Ankunft in einem EU-Land in ein anderes EU-Land
weiterfliegen (5. Freiheit), von einem EU-Land starten und via Schweiz in ein anderes EU-Land
fliegen (6. Freiheit) und – ohne Start in der Schweiz –
eine Strecke zwischen EU-Ländern bedienen (7. Freiheit). Fünf Jahre nach Inkrafttreten soll über die
Gewährung der 8. und letzten Freiheit verhandelt werden, womit schweizerische Airlines das Recht
erhielten, in einem EU-Land auch Inlandflüge
auszuführen.
Darstellung
der acht Freiheiten
im Luftverkehr
Das Abkommen erreicht einen hohen Grad an Harmonisierung und macht die Schweiz praktisch
zu einem Teil des europäischen
Luftfahrt-Binnenmarktes. Freizügigkeit, Dienstleistungs-, Niederlassungs-
und Investitionsfreiheit gelten gegenseitig. Dieser umfassende Zugang zum liberalisierten
europäischen Luftverkehrsmarkt wird etappenweise vollzogen:
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In Zukunft kann eine Schweizer Fluggesellschaft
jeden Flughafen in der EU ohne weitere Auflagen anfliegen.
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Zudem kann sie ihre Preis- und Flugpläne frei
gestalten, da weder die Tarife noch die Strecken genehmigt werden müssen.
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Die Kapazitätsbeschränkungen zwischen der Schweiz und der EU entfallen.
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Die natürlichen und juristischen Personen
erhalten im Rahmen des Abkommens die Niederlassungs- und Investitionsfreiheit.
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Neuerdings kann ein schweizerisches
Luftverkehrsunternehmen auch Mehrheitsaktionär von europäischen
Gesellschaften werden, ohne dass diese
ihren europäischen Status verlieren.
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Ebenfalls
wird die Rechtsstellung der schweizerischen Landesflughäfen
durch das Abkommen verbessert,
da das ehrgeizige Vorhaben der EU, einen
freien und einheitlichen europäischen Luftfahrt-Binnenmarkt (single
sky) zu verwirklichen, nicht
nur die Luftverkehrsgesellschaften, sondern
auch die zunehmend in Konkurrenz stehenden europäischen
Flughäfen betrifft.
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Die
Schweiz wird zwar Teil des europäischen und grenzüberschreitenden
Luftfahrt-Binnenmarktes. Infrastrukturanlagen
wie die Flughäfen bleiben jedoch
national und ortsgebunden.
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Angesichts
der Gefahr von Terroranschlägen sollen
in der EU künftig einheitliche Standards bei
der Luftverkehrssicherheit gelten. Diese Regelungen
werden künftig automatisch von der Schweiz
übernommen und führen auch hierzulande zu
einem noch besseren Sicherheitsniveau.
Das
Abkommen wird einige Auswirkungen auf die Schweiz
und ihre Fluggesellschaften haben:
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Schweizer
Fluggesellschaften werden nach zwei Jahren
Übergangszeit und einer neuen Verhandlungsrunde in fünf Jahren den
Konkurrenten im
liberalisierten europäischen Markt gleichgestellt sein.
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Entscheide
über Destinationen, Tarife, Fahrpläne und
Kapazitäten werden einzig durch Angebot und
Nachfrage bestimmt und nicht mehr durch
restriktive nationale Vorschriften.
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Ein
grosses Luftverkehrsangebot belebt die Zürcher und
Schweizer Wirtschaft.
Die
Institutionen der EU (Europäische Kommission, Europäischer
Gerichtshof) überwachen das
Abkommen im Bereich des Wettbewerbsrechts. Nicht
mehr in die alleinige Zuständigkeit der schweizerischen
Behörden, sondern auch in die Zuständigkeit der
EU fällt die Überwachung der staatlichen Beihilfen
und der Beschränkung der Landerechte aus
ökologischen Gründen. Im Gegenzug erhält
die Schweiz Beobachterstatus in den wichtigen EU-Ausschüssen
im Luftverkehrsbereich, in denen
die Kommission und die Mitgliedstaaten vertreten
sind.
Häufig
gestellte Fragen.
Welche
Vorteile bringt das Abkommen für eine Schweizer Flugesellschaft?
Eine
nationale Airline kann künftig nur attraktiv bleiben,
wenn sie im hart umkämpften EU-Raum die
gleichen Wettbewerbsbedingungen vorfindet
wie ihre europäischen Konkurrenten. Sie
kann ihre Preis- und Flugpläne frei gestalten. Der
erweiterte Zugang zum liberalisierten europäischen Luftverkehrsmarkt
eröffnet neue Chancen für
den Aufbau möglicher Allianzen.
Welche
Vorteile bringt das Abkommen für den Flughafen in
Zürich-Kloten und die anderen Landesflughäfen?
Der
Flughafen Zürich-Kloten wie auch die übrigen Landesflughäfen
werden noch enger an die inner-europäischen Flugbewegungen
angebunden. Umgekehrt stehen
die schweizerischen Flughäfen allen europäischen
Fluggesellschaften zu den gleichen Bedingungen offen wie innerhalb der EU.
Dadurch erhalten auch
die europäischen Flugunternehmen einen
erleichterten Zugang zum Schweizer Markt.
Welche
Nachteile könnte das Abkommen für eine Schweizer Fluggesellschaft
haben?
Getreu
dem Prinzip der Gegenseitigkeit öffnet das Abkommen
den schweizerischen Luftverkehrsmarkt für
europäische Mitbewerber:
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Airlines
wie die Lufthansa oder die British Airways können
demnach ihre Angebote auf den Schweizer
Flughäfen ohne weitere Auflagen ausbauen.
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Entscheidungen
werden nicht mehr allein in Bern
oder Zürich, sondern auch in Brüssel und Luxemburg
gefällt, da die Europäische Kommission und
der Gerichtshof wichtige Aufsichts- und Kontrollbehörden
des Luftverkehrs-Binnenmarktes sind.
Die Schweizer Regulierungsbehörden müssen
sich deshalb vermehrt am europäischen Recht
und der Rechtsprechung des Europäischen
Gerichtshofs orientieren und sind in
ihren nationalen Entscheiden nicht mehr ganz frei,
wenn sie Luftfahrtsrechte erteilen oder verkehrssichernde Auflagen
verfügen. Diese Neuerung muss
aber nicht unbedingt als Nachteil betrachtet werden,
da eine enge Zusammenarbeit zwischen
den Behörden der Schweiz und der EU nötig
ist, um einen einheitlichen Rechtsrahmen zu
gewährleisten.
Welche
Herausforderungen könnte das Abkommen für den Flughafen Zürich-Kloten
und die anderen Landesflughäfen beinhalten?
Da das
Abkommen den schweizerischen Luftverkehrsmarkt auch
für europäische Mitbewerber im Bereich des Flughafendienstes öffnet, können
ausländische Bodenabfertigungsfirmen ihre
Dienstleistungen an den schweizerischen Flughäfen
uneingeschränkt ausbauen. Werden
aus Umwelt- oder Kapazitätsgründen die Flugleistungen
z.B. ab Zürich-Kloten eingeschränkt, müssen
neuerdings auch die europäischen Verfahrensregeln
zur Koordination von Flughäfen
beachtet werden.
Aktuelle
Informationen und Links zum Luftverkehr
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JOSEF FELDER
CEO Unique Flughafen Zürich AG
«Durch die Abhängigkeit vom Aussenhandel braucht die Schweiz den direkten
Zugang zu ihren Partnern. Die Grundversorgung mittels des öffentlichen Luftverkehrs muss deshalb gewährleistet sein.»
Das
Abkommen macht die Schweiz
praktisch zu einem
Teil des europäischen
Luftfahrt-Binnenmarktes.
Eine
Schweizer Fluggesellschaft
wird nach zwei
Jahren Übergangszeit und einer neuen Verhandlungsrunde
in fünf Jahren
den Konkurrenten im liberalisierten europäischen
Markt gleichgestellt
sein.
Dieser
umfassende Zugang zum liberalisierten europäischen
Luftverkehrsmarkt wird etappenweise
vollzogen.
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