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Das
Abkommen über den Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen (Agrarabkommen),
das am 1. Juli 2002 in Kraft getreten ist, stärkt die
Freihandelsbeziehungen zwischen der EU und der Schweiz durch die
Liberalisierung des Agrarhandels. Damit lehnt sich diese Zielsetzung an
jene des Freihandelsabkommens von 1972 an.
Die
Umsetzung erfolgt zunächst in quantitativer Hinsicht
durch den Abbau von Zöllen. Ausserdem
werden die jeweiligen Importkontingente erhöht
oder gar aufgehoben. Das Schwergewicht liegt
dabei im Bereich Käse. Die Zollerleichterungen gelten
aber auch für Gemüse, Früchte,
den Gartenbau und gewisse Fleischspezialitäten.
Darüber
hinaus gewähren die Vertragsparteien qualitative
Erleichterungen,
indem sie nichttarifäre Handelshemmnisse
abbauen. Dies geschieht im Einzelnen
durch gegenseitige Nichtdiskriminierung, durch
Rechtsanerkennung und Angleichung technischer
Vorschriften. Dank der Vereinheitlichung der
Waren- und Dokumentenkontrolle im Bio-,
Veterinär- und Pflanzenschutzbereich wird namentlich
im Milchsektor die schweizerische Milchhygiene
durch die EU generell anerkannt. Bei den
Spirituosen werden die bestehenden geografischen und
traditionellen Bezeichnungen geschützt, beim
Wein zudem die Vermarktungsvorschriften als
gleichwertig eingestuft.
Das
Agrarabkommen darf aber nicht als neues Freihandelsabkommen
missverstanden werden. Es beschränkt
sich vielmehr auf die genannten Produktbereiche, in
denen die Schweiz und die EU gemeinsame
Handelsinteressen vertreten. Nicht erfasst
sind Grundnahrungsmittel wie Getreide und Fleisch
(mit Ausnahme einzelner Fleischspezialitäten), verarbeitete
Landwirtschaftsprodukte sowie Fische
oder Produkte von Fischen, Krebse und Weichtiere.
Häufig
gestellte Fragen.
Welche
Auswirkungen hat das Abkommen für Schweizer Käseproduzenten?
Da der
Käsehandel hohe Import- und Exportwerte aufweist
und für die Milchwirtschaft der Schweiz und
verschiedener EU-Mitgliedländer von existenzieller Bedeutung
ist, bilden die Zugeständnisse bei Käse
den eigentlichen Kern des Abkommens: bis 2007 soll der Handel mit Käse
vollständig liberalisiert werden. Dazu werden schrittweise
Zölle, Zollkontingente und die schweizerischen Exportsubventionen
abgeschafft.
Wie
wichtig ist die EU als Agrarhandelspartner für die Schweiz?
Die
EU ist im Bereich der Agrarprodukte der wichtigste Handelspartner der
Schweiz. 85% der Agrarimporte stammen
aus den Mitgliedstaaten der EU; beinahe
60% der schweizerischen Agrarexporte gehen
in die EU-Mitgliedstaaten.
Siehe
dazu Anteile Agrarimporte
und -exporte
Kann
ein Schweizer Fleischproduzent seine Produkte jetzt ohne Beschränkungen in die EU exportieren?
In Bezug
auf die Exporte von Fleisch- und Fleischerzeugnissen werden
sich aufgrund des Agrarabkommens vorerst
keine Änderungen ergeben, da die Gesetzgebung
in diesem Bereich nicht als gleichwertig anerkannt
wurde. Die geltenden Exportvorschriften für
Fleisch- und Fleischerzeugnisse werden somit
weiterhin Gültigkeit haben. Das Agrarabkommen sieht
nur im Bereich von Fleischspezialitäten gewisse
Zollkonzessionen vor.
Wie
stark ist der schweizerische Weinhandel durch das Abkommen
betroffen?
Der
schweizerische Handel mit Wein wird sich durch
das Abkommen nicht grundlegend ändern. Allerdings
wird die Ausfuhr von Wein erleichtert, indem
gewisse Exportdokumente entfallen und grundsätzlich
ein vom Exporteur ausgefülltes und unterschriebenes
Begleitdokument für den Export genügen
wird. Ferner sieht das Agrarabkommen die gegenseitige
Anerkennung der Gesetzgebungen vor, womit
kleinere Hindernisse im grenzüberschreitenden Handel
wegfallen. Im Übrigen bleiben die geschützten
Namen von Weinbauerzeugnissen (z.B. «Winzerwy») durch den gegenseitigen Schutz
der
Ursprungsbezeichnungen den Erzeugnissen aus jenem
Land vorbehalten, für welches die Namen tatsächlich
gelten.
Welche
Vorteile bringt das Agrarabkommen den schweizerischen Obst-
und Gemüseproduzenten?
Dank der
gegenseitigen Anerkennung der Gleichwertigkeit der
Qualitätsnormen für frisches Obst und
Gemüse genügt neu eine einzige Kontrolle, um
abzuklären, ob die Ausfuhr mit den Vermarktungsnormen der
EU vereinbar ist. Sie wird durch die
Fruit-Union Suisse und die Union Suisse de Légume in
der Schweiz durchgeführt. Damit können sich
die schweizerischen Obst- und Gemüseexporteure in
Zukunft die Kontrollen durch die zuständigen Behörden
der EU-Staaten ersparen.
Was
versteht man unter den technischen Handelshemmnissen im
Agrarbereich?
Technische
Handelshemmnisse sind Behinderungen des
Agrarhandels zwischen der Schweiz und der EU,
welche insbesondere darauf zurückzuführen sind,
dass
-
zwei
Wirtschaftsräume über unterschiedliche Produktvorschriften
verfügen,
-
diese
Vorschriften unterschiedlich angewandt werden,
-
der eine
Wirtschaftsraum die im anderen durchgeführten Verfahren
wie Prüfungen, Zertifizierungen usw. von
Produkten nicht anerkennt.
Welche
Vorteile bringt das Agrarabkommen konkret für die
Schweizer Agrarwirtschaft?
-
Das
Agrarabkommen ermöglicht einen verbesserten Zugang
für die schweizerische Landwirtschaft zum
EU-Markt mit über 370 Mio. Konsumentinnen und
Konsumenten. Exporteure von
Milchprodukten oder von biologischen Qualitätsprodukten
beispielsweise können ihren Export in
die EU aufgrund des Agrarabkommens steigern.
-
Der
Handel mit der EU wird vereinfacht, da die technischen
Vorschriften in den Bereichen Veterinärmedizin, Pflanzenschutz
und biologische Landwirtschaft
sowie die Qualitätsnormen für Früchte
und Gemüse als gleichwertig anerkannt werden.
-
Die
schweizerischen Konsumentinnen und Konsumenten profitieren
von einer breiteren Angebotspalette der
Produkte, sofern alle Stufen der Produktion
und
des
Handels durch die Marktöffnung herausgefordert
werden.
Welche
Herausforderungen birgt das Agrarabkommen?
Der
schweizerische Agrarsektor wird einer stärkeren Konkurrenz
aus der EU ausgesetzt. Die Abschaffung der
Zölle, Kontingente und Exportsubventionen wird vor
allem die Verhältnisse auf dem Käsemarkt verändern.
Dem schärferen Wettbewerb kann die
Landwirtschaft jedoch durch eine Qualitätsstrategie begegnen:
mit ökologisch und tiergerechter Produktion,
mit Spezialitäten und dem Image von Natur
und Frische.
Die
heimische Weinwirtschaft wird wegen des Verschnittverbotes
entweder ihre Methoden der Kelterung
ändern oder für die Herstellung schweizerischer Verschnittweine
neue, zu diesem Zweck bestimmte
Rebsorten anpflanzen müssen. Diejenigen Produzenten,
die nicht aus italienischsprachigen Regionen
stammen und unter der Bezeichnung «Grappa»
Tresterbrand verkaufen, werden ausserdem zukünftig
ihre Produkte nicht mehr unter der Bezeichnung «Grappa» anbieten können.
Aktuelle
Informationen und Links zur Landwirtschaft
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Empfehlungen an
Unternehmen

HERBERT KARCH
Geschäftsführer Kleinbauern-Vereinigung
Schweiz, Bern
«Das Abkommen mit der
EU fordert die Schweizer
Land- und Milchwirtschaft
heraus. Wichtig aber ist,
dass die Schweiz in der
Agrarpolitik – besonders bei den Direktzahlungen – autonom bleibt.»
Dank der Vereinheitlichung der Waren-
und Dokumentenkontrolle
im Bio-, Veterinär- und
Pflanzenschutzbereich
wird namentlich im
Milchsektor die
schweizerische
Milchhygiene durch die
EU generell anerkannt.
Bis 2007 soll der Handel mit Käse
vollständig liberalisiert
werden. Dazu werden schrittweise Zölle,
Zollkontingente und die schweizerischen Exportsubventionen abgeschafft.
Dem schärferen
Wettbewerb kann die Landwirtschaft jedoch durch eine Qualitätsstrategie
begegnen: mit ökologischer und tiergerechter
Produktion, mit Spezialitäten und dem Image von Natur und Frische.
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