Das Abkommen über den Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen

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Das Abkommen über den Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen (Agrarabkommen), das am 1. Juli 2002 in Kraft getreten ist, stärkt die Freihandelsbeziehungen zwischen der EU und der Schweiz durch die Liberalisierung des Agrarhandels. Damit lehnt sich diese Zielsetzung an jene des Freihandelsabkommens von 1972 an.

 

Die Umsetzung erfolgt zunächst in quantitativer Hinsicht durch den Abbau von Zöllen. Ausserdem werden die jeweiligen Importkontingente erhöht oder gar aufgehoben. Das Schwergewicht liegt dabei im Bereich Käse. Die Zollerleichterungen gelten aber auch für Gemüse, Früchte, den Gartenbau und gewisse Fleischspezialitäten.

 

Darüber hinaus gewähren die Vertragsparteien qualitative Erleichterungen, indem sie nichttarifäre Handelshemmnisse abbauen. Dies geschieht im Einzelnen durch gegenseitige Nichtdiskriminierung, durch Rechtsanerkennung und Angleichung technischer Vorschriften. Dank der Vereinheitlichung der Waren- und Dokumentenkontrolle im Bio-, Veterinär- und Pflanzenschutzbereich wird namentlich im Milchsektor die schweizerische Milchhygiene durch die EU generell anerkannt. Bei den Spirituosen werden die bestehenden geografischen und traditionellen Bezeichnungen geschützt, beim Wein zudem die Vermarktungsvorschriften als gleichwertig eingestuft.

 

Das Agrarabkommen darf aber nicht als neues Freihandelsabkommen missverstanden werden. Es beschränkt sich vielmehr auf die genannten Produktbereiche, in denen die Schweiz und die EU gemeinsame Handelsinteressen vertreten. Nicht erfasst sind Grundnahrungsmittel wie Getreide und Fleisch (mit Ausnahme einzelner Fleischspezialitäten), verarbeitete Landwirtschaftsprodukte sowie Fische oder Produkte von Fischen, Krebse und Weichtiere.

 

Häufig gestellte Fragen.

 

Welche Auswirkungen hat das Abkommen für Schweizer Käseproduzenten?

Da der Käsehandel hohe Import- und Exportwerte aufweist und für die Milchwirtschaft der Schweiz und verschiedener EU-Mitgliedländer von existenzieller Bedeutung ist, bilden die Zugeständnisse bei Käse den eigentlichen Kern des Abkommens: bis 2007 soll der Handel mit Käse vollständig liberalisiert werden. Dazu werden schrittweise Zölle, Zollkontingente und die schweizerischen Exportsubventionen abgeschafft.

 

Wie wichtig ist die EU als Agrarhandelspartner für die Schweiz?

Die EU ist im Bereich der Agrarprodukte der wichtigste Handelspartner der Schweiz. 85% der Agrarimporte stammen aus den Mitgliedstaaten der EU; beinahe 60% der schweizerischen Agrarexporte gehen in die EU-Mitgliedstaaten. 

 

Siehe dazu Anteile Agrarimporte und -exporte

 

Kann ein Schweizer Fleischproduzent seine Produkte jetzt ohne Beschränkungen in die EU exportieren?

In Bezug auf die Exporte von Fleisch- und Fleischerzeugnissen werden sich aufgrund des Agrarabkommens vorerst keine Änderungen ergeben, da die Gesetzgebung in diesem Bereich nicht als gleichwertig anerkannt wurde. Die geltenden Exportvorschriften für Fleisch- und Fleischerzeugnisse werden somit weiterhin Gültigkeit haben. Das Agrarabkommen sieht nur im Bereich von Fleischspezialitäten gewisse Zollkonzessionen vor.

 

Wie stark ist der schweizerische Weinhandel durch das Abkommen betroffen?

Der schweizerische Handel mit Wein wird sich durch das Abkommen nicht grundlegend ändern. Allerdings wird die Ausfuhr von Wein erleichtert, indem gewisse Exportdokumente entfallen und grundsätzlich ein vom Exporteur ausgefülltes und unterschriebenes Begleitdokument für den Export genügen wird. Ferner sieht das Agrarabkommen die gegenseitige Anerkennung der Gesetzgebungen vor, womit kleinere Hindernisse im grenzüberschreitenden Handel wegfallen. Im Übrigen bleiben die geschützten Namen von Weinbauerzeugnissen (z.B. «Winzerwy») durch den gegenseitigen Schutz der Ursprungsbezeichnungen den Erzeugnissen aus jenem Land vorbehalten, für welches die Namen tatsächlich gelten.

 

Welche Vorteile bringt das Agrarabkommen den schweizerischen Obst- und Gemüseproduzenten?

Dank der gegenseitigen Anerkennung der Gleichwertigkeit der Qualitätsnormen für frisches Obst und Gemüse genügt neu eine einzige Kontrolle, um abzuklären, ob die Ausfuhr mit den Vermarktungsnormen der EU vereinbar ist. Sie wird durch die Fruit-Union Suisse und die Union Suisse de Légume in der Schweiz durchgeführt. Damit können sich die schweizerischen Obst- und Gemüseexporteure in Zukunft die Kontrollen durch die zuständigen Behörden der EU-Staaten ersparen.

 

Was versteht man unter den technischen Handelshemmnissen im Agrarbereich?

Technische Handelshemmnisse sind Behinderungen des Agrarhandels zwischen der Schweiz und der EU, welche insbesondere darauf zurückzuführen sind, dass 

  • zwei Wirtschaftsräume über unterschiedliche Produktvorschriften verfügen, 

  • diese Vorschriften unterschiedlich angewandt werden, 

  • der eine Wirtschaftsraum die im anderen durchgeführten Verfahren wie Prüfungen, Zertifizierungen usw. von Produkten nicht anerkennt.

Welche Vorteile bringt das Agrarabkommen konkret für die Schweizer Agrarwirtschaft?

  • Das Agrarabkommen ermöglicht einen verbesserten Zugang für die schweizerische Landwirtschaft zum EU-Markt mit über 370 Mio. Konsumentinnen und Konsumenten. Exporteure von Milchprodukten oder von biologischen Qualitätsprodukten beispielsweise können ihren Export in die EU aufgrund des Agrarabkommens steigern. 

  • Der Handel mit der EU wird vereinfacht, da die technischen Vorschriften in den Bereichen Veterinärmedizin, Pflanzenschutz und biologische Landwirtschaft sowie die Qualitätsnormen für Früchte und Gemüse als gleichwertig anerkannt werden.

  • Die schweizerischen Konsumentinnen und Konsumenten profitieren von einer breiteren Angebotspalette der Produkte, sofern alle Stufen der Produktion und des Handels durch die Marktöffnung herausgefordert werden.

Welche Herausforderungen birgt das Agrarabkommen?

Der schweizerische Agrarsektor wird einer stärkeren Konkurrenz aus der EU ausgesetzt. Die Abschaffung der Zölle, Kontingente und Exportsubventionen wird vor allem die Verhältnisse auf dem Käsemarkt verändern. Dem schärferen Wettbewerb kann die Landwirtschaft jedoch durch eine Qualitätsstrategie begegnen: mit ökologisch und tiergerechter Produktion, mit Spezialitäten und dem Image von Natur und Frische.

 

Die heimische Weinwirtschaft wird wegen des Verschnittverbotes entweder ihre Methoden der Kelterung ändern oder für die Herstellung schweizerischer Verschnittweine neue, zu diesem Zweck bestimmte Rebsorten anpflanzen müssen. Diejenigen Produzenten, die nicht aus italienischsprachigen Regionen stammen und unter der Bezeichnung «Grappa» Tresterbrand verkaufen, werden ausserdem zukünftig ihre Produkte nicht mehr unter der Bezeichnung «Grappa» anbieten können.

 

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HERBERT KARCH

Geschäftsführer Kleinbauern-Vereinigung Schweiz, Bern

 

 

 

«Das Abkommen mit der EU fordert die Schweizer Land- und Milchwirtschaft heraus. Wichtig aber ist, dass die Schweiz in der Agrarpolitik – besonders bei den Direktzahlungen – autonom bleibt.»

 

 

 

Dank der Vereinheitlichung der Waren- und Dokumentenkontrolle im Bio-, Veterinär- und Pflanzenschutzbereich wird namentlich im Milchsektor die schweizerische Milchhygiene durch die EU generell anerkannt. 

 

 

 

Bis 2007 soll der Handel mit Käse vollständig liberalisiert werden. Dazu werden schrittweise Zölle, Zollkontingente und die schweizerischen Exportsubventionen abgeschafft.

 

 

 

 

 

 

 

Dem schärferen Wettbewerb kann die Landwirtschaft jedoch durch eine Qualitätsstrategie begegnen: mit ökologischer und tiergerechter Produktion, mit Spezialitäten und dem Image von Natur und Frische.