Das Abkommen über den Güter- und Personenverkehr auf Schiene und Strasse

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Das Landverkehrsabkommen ist eine zentrale Grundlage für eine umweltgerechte, koordinierte europäische Verkehrspolitik. Dieses Abkommen zählt zu den wichtigsten Errungenschaften der bilateralen Verhandlungen. Anfänglich verfolgte die Schweiz das Ziel, so viel alpenquerenden Schwerverkehr wie möglich von der Strasse auf die Schiene zu verlagern, während die EU die freie Durchfahrt von 40-t-Lastwagen zu möglichst günstigen Konditionen anstrebte.

 

Das Abkommen trägt nun beiden Interessen Rechnung. Einerseits sichert es eine umweltverträgliche Transportpolitik gegenüber Europa ab und enthält zudem Regeln über eine koordinierte Politik zum Schutz des Alpenraums, andererseits gewährleistet es eine schrittweise, gegenseitige Öffnung des Strassen- und Schienentransportmarktes für Personen und Gütertransporte. Die Kernelemente des Abkommens bilden der grenzüberschreitende Strassenverkehr, der grenzüberschreitende Schienenverkehr sowie die koordinierte Verkehrspolitik im Alpenraum.

 

Grenzüberschreitender Strassenverkehr.

Das Abkommen verbessert den Zugang des schweizerischen Transportgewerbes zum europäischen Verkehrsmarkt erheblich. Schweizer Transportunternehmen erhalten ähnliche Marktzutrittsbedingungen wie Firmen im EU-Raum. Der Personen- und Güterverkehr auf der Strasse wird liberalisiert. Bisher sind die Beziehungen zwischen der Schweiz und den EU-Staaten in einzelnen Abkommen geregelt gewesen, von denen einige (z.B. jene mit Deutschland, Italien, Belgien und Frankreich) Handelshemmnisse enthalten (Kontingente).

 

Seit dem Inkrafttreten des Abkommens am 1. Juli 2002 können in der Schweiz ansässige Transporteure zunächst unter gewissen Einschränkungen, ab 2005 dann gänzlich frei, Güter von einem EU-Staat in einen anderen EU-Staat befördern (z.B. Zürich–Köln–Brüssel), ohne dabei durch die Schweiz fahren zu müssen (grosse Kabotage). Hingegen bleibt die nationale Kabotage, der Gütertransport zwischen zwei Destinationen desselben EU-Staates (z.B. Stuttgart–München) weiterhin verboten. In der Schweiz gilt weiterhin ein Sonntags- und Nachtfahrverbot.

 

Das Landverkehrsabkommen gleicht zudem die Bestimmungen über die Zulassung zum Beruf, Sozialvorschriften, technische Normen und Gewichtslimiten im Strassenverkehr einander an:

  • Um eine Zulassung zu erhalten, müssen Unternehmen des Strassentransportgewerbes Zuverlässigkeit, angemessene finanzielle Leistungsfähigkeit und eine fachliche Eignung vorweisen.

  • Die Sozialvorschriften der EU im Strassenverkehr, welche von der Schweiz übernommen werden, sehen Grenzwerte für die Lenk- und Ruhezeiten sowie einen Fahrtenschreiber für den Fahrer vor. Die regelmässigen Kontrollen durch die Unternehmen und die zuständigen Behörden bezwecken eine Verbesserung der Verkehrssicherheit.

  • Vorschriften der EU über Gewichte, Abmessungen und andere technische Merkmale von Nutzfahrzeugen hat die Schweiz schrittweise zu übernehmen. Sie hat damit den Erfordernissen an den Unterhalt des Strassennetzes, der Verkehrssicherheit und des Umweltschutzes gerecht zu werden.

  • Die EU ihrerseits richtet die gemeinschaftsweite Verkehrspolitik auf ein modernes Verkehrssystem aus, das sowohl unter wirtschaftlichen als auch unter sozialen und ökologischen Gesichtspunkten tragbar ist.

Grenzüberschreitender Eisenbahnverkehr.

Im Schienengüterverkehr öffnen die EU und die Schweiz gegenseitig ihre nationalen Schienennetze (free access). Eisenbahnunternehmen, die von diesem Recht Gebrauch machen wollen, benötigen eine Genehmigung sowie eine Sicherheitsbescheinigung von der Schweiz bzw. der EU. Dieser freie Netzzugang zwingt die Schweizer Bahnen dazu, ihre Produktivität zu steigern. Die Erweiterung des Bahnangebots eröffnet Zulieferfirmen der Schweizer Bahnen Absatzchancen und verbessert die Rahmenbedingungen für schweizerische Exportunternehmen.

 

Ziel der koordinierten Verkehrspolitik ist es, ein effizientes Verkehrssystem zu schaffen und den Güterverkehr umweltgerecht zu bewältigen, indem ein Teil des Güterverkehrs auf die Schiene verlagert und der Umwegverkehr im Alpenraum vermieden wird. Die wesentlichen schweizerischen Massnahmen auf diesem Gebiet sind 

  • die Erhöhung des maximal zulässigen Gesamtgewichts für Lastwagen, 

  • die Einführung einer flächendeckenden und von der Fahrleistung abhängigen Schwerverkehrsabgabe. 

Die Gewichtslimiten für Lastwagen werden schrittweise erhöht: Auf den 1. Januar 2001 hat die Schweiz die Gewichtslimite von 28 auf 34 t hinaufgesetzt und eine beschränkte Zahl von Ausnahmebewilligungen bis zu 40 t erteilt. Die Gewichtslimite steigt erst im Jahr 2005 generell auf 40 t. Die leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA) wird seit dem 1. Januar 2001 erhoben und richtet sich nach dem Gewicht und dem Schadstoffausstoss des betreffenden Transportfahrzeuges sowie nach gefahrener Distanz.

 

Flankierende Massnahmen.

Weil die umweltgerechte Verkehrspolitik der Schweiz (die Hauptinstrumente sind die LSVA, die Modernisierung der Bahninfrastruktur – NEAT – und die Bahnreform) ihre Wirkung erst in einer gewissen Zeit voll entfalten wird, hat der Bund das Verkehrsverlagerungsgesetz und eine Reihe flankierender Massnahmen beschlossen. Gemäss dem Verkehrsverlagerungsgesetz, das am 1. Januar 2001 in Kraft getreten ist, sollen spätestens zwei Jahre nach Eröffnung des Lötschbergtunnels noch maximal 650 000 Lastwagen die Alpen auf der Strasse überqueren. Die flankierenden Massnahmen sind marktwirtschaftliche Instrumente. Sie schaffen Anreize, die Wettbewerbsbedingungen zwischen Schiene und Strasse anzugleichen, die Produktivität der Bahnen zu steigern und den Verkehrsfluss auf der Strasse zu verbessern. Sie sollen bis 2010 umgesetzt sein.

 

Häufig gestellte Fragen.

 

Welche Bedeutung hat das Abkommen für den Wirtschaftsstandort Zürich?

Der Kanton Zürich hat ein starkes Interesse an einer guten Anbindung an das europäische Strassen- und Schienenverkehrsnetz. Nur auf diese Weise kann das wirtschaftliche Wachstum gesichert und die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft im Raum Zürich gestärkt werden. Der Wirtschaftsstandort Zürich bleibt weiterhin eine Drehscheibe der Schweiz für den internationalen Güterverkehr und gewinnt gleichzeitig einen leistungsfähigen Anschluss an die wichtigsten Wirtschaftsstandorte in Europa.

 

Welche Vorteile bietet das Abkommen den Schweizer Firmen und dem schweizerischen Transportgewerbe?

Als ausgesprochenes Exportland ist die Schweiz auf eine leistungsfähige Verkehrsinfrastruktur angewiesen. Das Landverkehrsabkommen verbessert den Zugang zum EU-Markt auf Schiene und Strasse erheblich und bietet damit neue Chancen für alle Schweizer Firmen, welche vom Transport abhängig sind, das schweizerische Transportgewerbe, die Tourismusbranche. Ein leistungsfähiger Transportsektor stärkt die Schweizer Wirtschaft als Ganzes.

 

Wird durch das Abkommen die Wettbewerbsfähigkeit der KMU verbessert?

Gerade die KMU sind auf günstige Bedingungen im Strassen und Schienenverkehr angewiesen. Die Kontingente im Güterverkehr auf der Strasse mit den einzelnen EU-Staaten fallen weg. Ausserdem kann ein Schweizer Transporteur neu direkt von einem EU-Staat in einen anderen transportieren, z.B. von Zürich nach Stuttgart und von dort weiter nach Paris. Ab 2005 ist es sogar möglich, von Paris aus noch eine weitere Destination in einem anderen EU-Land anzusteuern, z.B. London. Ebenso wird der Marktzugang im Schienenverkehr erheblich erleichtert: Gegen Bezahlung eines Trassenpreises gewähren die EU und die Schweiz gegenseitig den sog. «free access» auf ihren Schienennetzen.

 

Welche Auswirkungen hat das Abkommen auf die Schweizer Bahnen?

Schweizer Eisenbahnunternehmen erhalten Zugang zum Schienennetz in den EU-Staaten. Das Abkommen fördert die Verlagerung des transalpinen Strassenverkehrs auf die Bahn. Dank der erheblichen Verteuerung der Transitgebühren für Lastwagenfahrten durch die Schweiz wird ein wesentlicher Teil der schweizerischen Bahninfrastruktur finanziert. Um das Bahnangebot zu verbessern, baut die Schweiz die NEAT, während die EU sich dazu verpflichtet, im Norden und im Süden die Zufahrten sicherzustellen. Das Schienennetz dürfte erweitert werden, was den Schweizer Bahnen und ihren Zulieferfirmen nützt.

 

Wie wird sich die freie Durchfahrt der ausländischen Transporteure auswirken?

Ein kontroverses Thema im Landverkehrsabkommen ist nach wie vor die Durchfahrt der 40-t-Last-wagen. Das Risiko erhöhter Umweltbelastungen und von häufigen Staus besteht. Genau deshalb setzt die Schweiz auf die LSVA, die Modernisierung der Bahninfrastruktur und neue Alpenbasistunnel. Auf diesem Weg lässt sich der alpenquerende Strassengüterverkehr am ehesten eindämmen und auf die Schiene verlagern.

 

Aktuelle Informationen und Links zum Landverkehr

 

 

 

 

 

DR.BENEDIKT WEIBEL

CEO SBB, Bern

 

 

 

 

 

«Dank dem Landverkehrs-Abkommen mit der EU können wir einen entscheidenden Beitrag leisten zu einer modernen und umweltfreundlichen Verkehrspolitik in Europa.»

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Kernelemente des Abkommens bilden der grenzüberschreitende Strassenverkehr,der grenzüberschreitende Schienenverkehr sowie die koordinierte Verkehrspolitik im Alpenraum.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Das Abkommen verbessert den Zugang des schweizerischen Transportgewerbes zum europäischen Verkehrsmarkt erheblich.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Dank der erheblichen Verteuerung der Transitgebühren für Lastwagenfahrten durch die Schweiz wird ein wesentlicher Teil der neuen schweizerischen Bahninfrastruktur finanziert.