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Das
Landverkehrsabkommen ist eine zentrale Grundlage
für eine umweltgerechte, koordinierte europäische
Verkehrspolitik. Dieses Abkommen zählt
zu den wichtigsten Errungenschaften der bilateralen Verhandlungen.
Anfänglich verfolgte die Schweiz
das Ziel, so viel alpenquerenden Schwerverkehr wie
möglich von der Strasse auf die Schiene zu
verlagern, während die EU die freie Durchfahrt von
40-t-Lastwagen zu möglichst günstigen Konditionen
anstrebte.
Das
Abkommen trägt nun beiden Interessen Rechnung.
Einerseits sichert es eine umweltverträgliche Transportpolitik
gegenüber Europa ab und enthält
zudem Regeln über eine koordinierte Politik zum
Schutz des Alpenraums, andererseits gewährleistet es
eine schrittweise, gegenseitige Öffnung des
Strassen- und Schienentransportmarktes für
Personen und Gütertransporte. Die Kernelemente des
Abkommens bilden der grenzüberschreitende Strassenverkehr,
der grenzüberschreitende Schienenverkehr
sowie die koordinierte Verkehrspolitik
im Alpenraum.
Grenzüberschreitender Strassenverkehr.
Das
Abkommen verbessert den Zugang des schweizerischen Transportgewerbes
zum europäischen Verkehrsmarkt
erheblich. Schweizer Transportunternehmen erhalten
ähnliche Marktzutrittsbedingungen wie
Firmen im EU-Raum. Der Personen- und Güterverkehr
auf der Strasse wird liberalisiert. Bisher
sind die Beziehungen zwischen der Schweiz
und den EU-Staaten in einzelnen Abkommen geregelt
gewesen, von denen einige (z.B. jene
mit Deutschland, Italien, Belgien und Frankreich) Handelshemmnisse
enthalten (Kontingente).
Seit dem Inkrafttreten des Abkommens am 1. Juli 2002 können in
der Schweiz ansässige Transporteure zunächst unter gewissen
Einschränkungen, ab 2005 dann gänzlich frei,
Güter von einem EU-Staat in einen anderen EU-Staat
befördern (z.B. Zürich–Köln–Brüssel), ohne
dabei durch die Schweiz fahren zu müssen (grosse
Kabotage). Hingegen bleibt die nationale Kabotage,
der Gütertransport zwischen zwei Destinationen desselben
EU-Staates (z.B. Stuttgart–München) weiterhin verboten. In der Schweiz
gilt weiterhin ein
Sonntags- und Nachtfahrverbot.
Das
Landverkehrsabkommen gleicht zudem die Bestimmungen
über die Zulassung zum Beruf, Sozialvorschriften, technische
Normen und Gewichtslimiten im
Strassenverkehr einander an:
-
Um
eine Zulassung zu erhalten, müssen Unternehmen des
Strassentransportgewerbes Zuverlässigkeit, angemessene
finanzielle Leistungsfähigkeit und
eine fachliche Eignung vorweisen.
-
Die
Sozialvorschriften der EU im Strassenverkehr, welche
von der Schweiz übernommen werden, sehen
Grenzwerte für die Lenk- und Ruhezeiten sowie
einen Fahrtenschreiber für den Fahrer
vor. Die regelmässigen Kontrollen durch die
Unternehmen und die zuständigen Behörden bezwecken
eine Verbesserung der Verkehrssicherheit.
-
Vorschriften
der EU über Gewichte, Abmessungen und
andere technische Merkmale von Nutzfahrzeugen hat
die Schweiz schrittweise zu übernehmen. Sie
hat damit den Erfordernissen an den Unterhalt
des Strassennetzes, der Verkehrssicherheit und
des Umweltschutzes gerecht zu werden.
-
Die
EU ihrerseits richtet die gemeinschaftsweite Verkehrspolitik
auf ein modernes Verkehrssystem aus, das sowohl unter wirtschaftlichen
als auch unter
sozialen und ökologischen Gesichtspunkten tragbar
ist.
Grenzüberschreitender
Eisenbahnverkehr.
Im
Schienengüterverkehr öffnen die EU und die Schweiz gegenseitig ihre
nationalen Schienennetze (free access). Eisenbahnunternehmen, die von
diesem Recht Gebrauch machen wollen, benötigen eine Genehmigung
sowie eine Sicherheitsbescheinigung von der
Schweiz bzw. der EU. Dieser freie Netzzugang
zwingt die Schweizer Bahnen dazu, ihre
Produktivität zu steigern. Die Erweiterung des Bahnangebots eröffnet
Zulieferfirmen der Schweizer Bahnen Absatzchancen und verbessert die
Rahmenbedingungen für schweizerische
Exportunternehmen.
Ziel
der koordinierten Verkehrspolitik ist es, ein effizientes
Verkehrssystem zu schaffen und den Güterverkehr umweltgerecht zu
bewältigen, indem ein Teil des Güterverkehrs auf die Schiene verlagert
und der Umwegverkehr im Alpenraum vermieden wird. Die wesentlichen
schweizerischen Massnahmen auf diesem Gebiet
sind
-
die
Erhöhung des maximal zulässigen Gesamtgewichts für
Lastwagen,
-
die
Einführung einer flächendeckenden und von der Fahrleistung
abhängigen Schwerverkehrsabgabe.
Die
Gewichtslimiten für Lastwagen werden schrittweise
erhöht: Auf den 1. Januar 2001 hat die Schweiz
die Gewichtslimite von 28 auf 34 t hinaufgesetzt und eine beschränkte
Zahl von Ausnahmebewilligungen bis zu 40 t erteilt. Die Gewichtslimite
steigt erst im Jahr 2005 generell auf 40 t. Die leistungsabhängige
Schwerverkehrsabgabe (LSVA) wird seit dem 1.
Januar 2001 erhoben und richtet sich nach dem Gewicht und dem
Schadstoffausstoss des betreffenden Transportfahrzeuges sowie nach gefahrener
Distanz.
Flankierende Massnahmen.
Weil
die umweltgerechte Verkehrspolitik der Schweiz (die Hauptinstrumente sind
die LSVA, die Modernisierung der Bahninfrastruktur – NEAT – und die
Bahnreform) ihre Wirkung erst in einer gewissen Zeit voll entfalten wird,
hat der Bund das Verkehrsverlagerungsgesetz
und eine Reihe flankierender Massnahmen beschlossen. Gemäss dem Verkehrsverlagerungsgesetz,
das
am 1. Januar 2001 in Kraft getreten ist,
sollen spätestens zwei Jahre nach Eröffnung
des Lötschbergtunnels noch maximal 650 000 Lastwagen die Alpen auf der
Strasse überqueren. Die flankierenden Massnahmen sind
marktwirtschaftliche Instrumente. Sie schaffen Anreize, die
Wettbewerbsbedingungen zwischen Schiene und Strasse anzugleichen, die
Produktivität der Bahnen zu steigern und den Verkehrsfluss auf der
Strasse zu verbessern. Sie sollen bis 2010 umgesetzt sein.
Häufig
gestellte Fragen.
Welche
Bedeutung hat das Abkommen für den Wirtschaftsstandort Zürich?
Der
Kanton Zürich hat ein starkes Interesse an einer guten Anbindung an das
europäische Strassen- und Schienenverkehrsnetz. Nur auf diese Weise kann
das wirtschaftliche Wachstum gesichert und die Wettbewerbsfähigkeit der
Wirtschaft im Raum Zürich gestärkt werden. Der Wirtschaftsstandort
Zürich bleibt weiterhin eine Drehscheibe der Schweiz für den
internationalen Güterverkehr und gewinnt gleichzeitig
einen leistungsfähigen Anschluss an die wichtigsten
Wirtschaftsstandorte in Europa.
Welche
Vorteile bietet das Abkommen den Schweizer Firmen
und dem schweizerischen Transportgewerbe?
Als
ausgesprochenes Exportland ist die Schweiz auf eine leistungsfähige
Verkehrsinfrastruktur angewiesen. Das Landverkehrsabkommen verbessert den
Zugang zum EU-Markt auf Schiene und Strasse erheblich und bietet damit
neue Chancen für alle Schweizer Firmen, welche vom Transport abhängig
sind, das schweizerische Transportgewerbe, die
Tourismusbranche. Ein leistungsfähiger
Transportsektor stärkt die Schweizer
Wirtschaft als Ganzes.
Wird
durch das Abkommen die Wettbewerbsfähigkeit der KMU
verbessert?
Gerade
die KMU sind auf günstige Bedingungen im Strassen und Schienenverkehr
angewiesen. Die Kontingente im Güterverkehr auf der Strasse mit den
einzelnen EU-Staaten fallen weg. Ausserdem kann ein Schweizer Transporteur
neu direkt von einem EU-Staat in einen anderen transportieren, z.B. von
Zürich nach Stuttgart und von dort weiter nach Paris. Ab 2005 ist es
sogar möglich, von Paris aus noch eine
weitere Destination in einem anderen EU-Land
anzusteuern, z.B. London. Ebenso wird der Marktzugang im Schienenverkehr
erheblich erleichtert: Gegen Bezahlung eines Trassenpreises gewähren die
EU und die Schweiz gegenseitig den sog. «free
access» auf ihren Schienennetzen.
Welche
Auswirkungen hat das Abkommen auf die Schweizer
Bahnen?
Schweizer
Eisenbahnunternehmen erhalten Zugang zum Schienennetz in den EU-Staaten.
Das Abkommen fördert die Verlagerung des transalpinen Strassenverkehrs
auf die Bahn. Dank der erheblichen Verteuerung der Transitgebühren für
Lastwagenfahrten durch die Schweiz wird ein wesentlicher Teil der
schweizerischen Bahninfrastruktur finanziert. Um das Bahnangebot zu
verbessern, baut die Schweiz die NEAT, während die EU sich dazu
verpflichtet, im Norden und im Süden die Zufahrten sicherzustellen. Das
Schienennetz dürfte erweitert werden, was den Schweizer Bahnen und ihren
Zulieferfirmen nützt.
Wie
wird sich die freie Durchfahrt der ausländischen Transporteure
auswirken?
Ein
kontroverses Thema im Landverkehrsabkommen ist nach wie vor die Durchfahrt
der 40-t-Last-wagen. Das Risiko erhöhter Umweltbelastungen und von
häufigen Staus besteht. Genau deshalb setzt die Schweiz auf die LSVA, die
Modernisierung der Bahninfrastruktur und neue Alpenbasistunnel. Auf
diesem Weg lässt sich der alpenquerende Strassengüterverkehr am
ehesten eindämmen und auf die Schiene
verlagern.
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