KONFORMITÄTSBEWERTUNGEN

Empfehlungen an Unternehmen

 

* Prüfen Sie genau, ob Ihre Produkte vom MRA erfasst werden. Kontaktieren Sie eventuell einen Spezialisten in Ihrem Branchenverband, in Ihrer Industrie- und Handelskammer, beim Osec, Business Network Switzerland oder bei der Schweizerischen Normen-Vereinigung, wenn Sie unsicher sind, ob Sie vom Abkommen betroffen sind oder wenn Sie Schwierigkeiten mit der Auslegung und Anwendung der für Ihr Produkt relevanten Gesetzesvorschriften haben.

 *Prüfen Sie, ob Sie die Konformität Ihrer Produkte mit den schweizerischen und EU-Vorschriften selbst überprüfen und bescheinigen können oder ob Sie dazu eine anerkannte Konformitätsbewertungsstelle (im Abkommenstext sog. benannte Stellen, notified bodies) beauftragen müssen.

* Falls Sie die Unterstützung einer Konformitätsbewertungsstelle benötigen: Holen Sie Informationen (bzgl. Bearbeitungszeiten, Qualität, Akzeptanz, Preis usw.) über die anerkannten schweizerischen und EU-Zertifizierungsstellen ein und wählen Sie die bestgeeignete aus. Wenn die Konformitätsbewertung durchgeführt ist, stellen Sie die geforderte Konformitätserklärung aus und bringen Sie das allenfalls erforderliche Kennzeichen (z.B.das CE-Zeichen) an.

* Beachten Sie Änderungen und Ergänzungen des Abkommens über die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen. Abonnieren Sie dazu einen Newsletter Ihres Branchenverbandes, Ihrer Industrie- und Handelskammer oder des Osec Business Network Switzerland.

 

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