FREIZÜGIGKEIT

Empfehlungen an Unternehmen

 

Da die Suche nach geeigneten Fachkräften in der EU mit zusätzlichem Aufwand verbunden ist, schreiben Sie Ihre freie Stellen am besten auf der Inernetplattform der EU «EURES »aus.

 

Lassen Sie sich auch durch die jeweiligen Arbeitsämter in der EU beraten.

 

Falls Sie selbst eine Arbeitsstelle in der EU suchen, benutzen Sie ebenfalls am besten die Internetplattform EURES.

 

Da in der Schweiz in den ersten Jahren nach Inkrafttreten des Abkommens weiterhin Beschränkungen bestehen, prüfen Sie im Rahmen Ihrer Einstellungen neben dem Status als Daueraufenthalter die Alternative des Kurzaufenthalts, da hier die Kontingente höher sind.

 

Bedenken Sie die Möglichkeiten, die sich durch die Regelungen für Grenzgänger eröffnen: diese können ab Inkrafttreten in allen Grenzzonen um die Schweiz rekrutiert werden. So erhalten Sie z.B. die Möglichkeit, Arbeitskräfte aus dem Elsass, der Lombardei oder dem Vorarlberg einzustellen. Allerdings: Grenzgänger, die sich wochenweise in der Schweiz aufhalten, sind zusätzlich auf Kost und Logis angewiesen.

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