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Die
Schweizer Forschung kann durch das Abkommen
über die wissenschaftliche und technische
Zusammenarbeit zwischen der Schweiz und
der EU (Forschungsabkommen) ohne die bisherigen
Einschränkungen gleichberechtigt an den
Forschungsrahmenprogrammen der EU teilnehmen
und ist diesbezüglich vollumfänglich in
das Netzwerk der Gemeinschaft integriert. Betroffen
sind Forschungsinstitute, Hochschulen, Industrieunternehmen (einschliesslich kleiner und
mittlerer
Unternehmen) sowie Einzelpersonen, die in
der Forschung engagiert sind.
Zurzeit
können sich diese Forschungseinrichtungen mit Sitz in der Schweiz nur
projektweise und mit verschiedenen Einschränkungen an den Forschungsprogrammen
der EU beteiligen. Das 5 Forschungsrahmenprogramm lief Ende 2002 aus
und wurde durch das sechste Rahmenprogramm (2002 – 2006; im Folgenden 6.
FRP) ersetzt. Das 6. FRP sieht die Bündelung der europäischen Forschung
in bestimmten vorrangigen Themenbereichen vor wie Luft- und Raumfahrt,
Lebensmittelsicherheit oder Technologien für die
Informationsgesellschaft. Hauptinstrument ist die Errichtung von
Netzwerken in der Spitzenforschung (sog. «networks of excellence»), um
vorhandene Forschungskapazitäten besser zu nutzen.
Darüber
hinaus gliedert sich der Europäische Forschungsraum jetzt in
vier Bereiche: Forschung
und Innovation, Forschungsinfrastrukturen, Mobilität
und Humanressourcen sowie Wissenschaft
und Gesellschaft.
Zusätzlich werden Forschungstätigkeiten themenübergreifend bzw.
auch ausserhalb des 6. FRP finanziell
unterstützt.
Die
Schweiz wird an der Umsetzung dieses neuen Programms frühestens ab 1.1.
2004 vollständig beteiligt sein, da die Finanzbestimmungen zur Zeit noch
ausgehandelt werden. Bis dahin hat sie den Status eines Drittlandes ohne
Assozierungsabkommen. Dies hat zur Folge, dass die Schweiz zwar vollständig
an den Programmen des 6.FRP teilnimmt, die Finanzierung aber jeweils von
der Schweiz ausserhalb des Programms übernommen wird. Dies bedeutet für
die Antragsteller ein doppeltes Zulassungsverfahren. Ferner ergeben sich
bis zum 1.1.2004 gewisse Einschränkungen für schweizerische Teilnehmer.
So können Schweizer nicht ohne weiteres eine Koordinationsstelle im
Rahmen dieses Programms übernehmen.
Schweizer
Forschende erhalten dann ab 2004 auf EU-Ebene die Möglichkeit,
-
ein
Projekt mit nur einem Partner aus dem Europäischen
Wirtschaftsraum zu lancieren, während
sie bisher zwei Partner finden mussten,
-
die
Leitung und Steuerung eines Projekts zu übernehmen,
-
alle
Massnahmen zu Gunsten von KMU zu nutzen,
-
sich
an den Programmen zur Förderung der Mobilität
von Forschern zu beteiligen,
-
Einsicht
in die Resultate der anderen Projekte zu nehmen,
an denen sie nicht beteiligt sind.
Darüber
hinaus dürfen Vertreter der Schweiz mit Beobachterstatus an den
Diskussionen der verschiedenen Forschungsausschüsse
des 6. FRP teilnehmen. Damit
können sie die Strategie der Programme und
die Forschungsinhalte beeinflussen.
Dank der
umfassenden Beteiligung an den Forschungsrahmenprogrammen
der EU verbessert sich
die Wettbewerbsfähigkeit der schweizerischen Forschung
und vertieft ihre Integration in Europa im
Bereich der Wissenschaft und Technologie. Allerdings
trägt der Bund zusätzliche Kosten von schätzungsweise
63 Mio. Franken pro Jahr.
Umgekehrt
können europäische Forschungseinrichtungen aufgrund
des Forschungsabkommens in
den vom 6. FRP abgedeckten wissenschaftlichen Gebieten
an schweizerischen Projekten teilnehmen.
Schliesslich
regelt das Abkommen, dass die schweizerischen
Forschenden dieselben Rechte und Pflichten
wie ihre europäischen Kollegen haben im Zusammenhang
mit dem Besitz, der Nutzung und der
Verbreitung von Wissen und geistigem Eigentum, das
sich aus der Beteiligung an den Forschungsarbeiten ergibt.
Das
6. FRP wendet sich ferner insbesondere an KMU, die fortgeschrittene
Technologien mit Forschungsbedarf anwenden, aber selber unzureichende
Forschungskapazitäten haben. Diese Technologieentwickler werden
zur aktiven Teilnahme an der Umsetzung
der Forschungsrahmenprogramme aufgefordert.
Es wird besonders darauf geachtet, dass
das Unterstützungssystem für KMU flexibel und
leicht zugänglich ist und dass innerhalb der thematischen
Programme die Verbreitung und Nutzung
der Ergebnisse unterstützt wird.
Im Rahmen
der wichtigsten Themenbereiche des
6. FRP werden sich die kleinen und mittleren Unternehmen
hauptsächlich über die neuen Exzellenznetzwerke
und über integrierte Projekte, bei
denen Hochschulen und die Industrie zusammenarbeiten, an
den Tätigkeiten beteiligen können.
Für
kleinere KMU stehen im Rahmen des 6. FRP die sogenannten CRAFT-Projekte
(Cooperative Research Action
for Technology) im Vordergrund. Sie werden zu
50% durch die EU finanziert und können jederzeit
eingereicht werden, sofern sich mindestens drei
nicht miteinander verbundene KMU aus mindestens
zwei Mitgliedstaaten daran beteiligen. CRAFT-Projekte
bezwecken, dass die Partner technologische Probleme
gemeinsam lösen oder mittels eines
beauftragten Dritten, der über entsprechende Forschungskapazitäten
verfügt.
Häufig
gestellte Fragen.
Soll
mein KMU an einem Forschungsprojekt im Rahmen der
FRP teilnehmen?
Ja,
sofern Ihr KMU
-
exportiert
oder neue Geschäftsmöglichkeiten sucht,
-
auf
dem Inlandmarkt Konkurrenz hat,
-
die
Entwicklung oder den Erwerb neuer Technologien erwägt,
-
an
einer Zusammenarbeit mit anderen europäischen Unternehmen
interessiert ist.
Wer
kann sich bewerben?
Damit ein
Unternehmen von den KMU-spezifischen Massnahmen
(z.B. CRAFT-Projekte und Sondierungsprämien)
profitieren kann, muss es folgende
Bedingungen erfüllen:
-
Es
muss weniger als 250 Beschäftigte haben. Auch
Einpersonenbetriebe kommen in Betracht.
-
Der
Jahresumsatz darf nicht mehr als 40 Mio. Euro
oder die Bilanzsumme nicht mehr als 27
Mio. Euro betragen.
-
Es
darf sich zu höchstens 25% im Besitz grösserer Organisationen
befinden (sofern diese Investoren nicht
Banken oder Risikokapitalgeber sind).
-
Es
muss in einem EU-Mitgliedstaat oder in einem
an den Forschungsrahmenprogrammen der
EU beteiligten Staat tätig und dort eingetragen sein.
-
Nutzniesser
dürfen keine private Forschungszentren, Forschungsinstitute,
Vertragsforschungseinrichtungen oder
Berater sein.
In
welchen Forschungsgebieten können sich KMU engagieren?
Im 6. FRP
haben Schlüsseltechnologien wie die Informationstechnologie, Genomik
und Biotechnologie, Luft-
und Raumfahrt, Wachstum/Globalisierung, modernes
Regieren sowie Lebensmittelsicherheit und
Gesundheit/Umwelt und erneuerbare Energien
Vorrang. Innovativprojekte und CRAFT-Projekte sind
flexibler und können verschiedenen Bereichen
angehören, solange sie einer der allgemeinen Zielsetzungen
eines thematischen Programms zuzurechnen
sind. Die Mehrzahl der CRAFT-Projekte
betrifft Sektoren wie Metallbearbeitung, Werkzeugmaschinen,
Bau, Textilien, Leder und
Holz.
Welche
Bedingungen werden gestellt?
Die
Grundvoraussetzung für alle Projekte ist eine Zusammenarbeit
zwischen Partnern aus verschiedenen europäischen Ländern. Partner
können dabei neben
Unternehmen auch staatliche oder private Forschungseinrichtungen
sowie Universitäten sein.
Welche
Bedingungen gelten für die Teilnahme an schweizerischen
Forschungsprojekten?
Die
Partner aus der EU müssen insbesondere die Kosten
für ihre Beteiligung sowie einen Anteil der Verwaltungskosten
des Projekts übernehmen.
Wo
finde ich einen Forschungspartner?
Es
bestehen verschiedene Datenbanken für die Partnersuche. Die
Internet-Adressen finden Sie bei den Service-Informationen.
Ausserdem unterhält das Bundesamt
für Bildung und Wissenschaft (BBW) eine
«Antenne» in Brüssel (Swisscore), welche Sie bei
der Partnersuche und Kontakten vor Ort unterstützt.
Welche
Erfolgschance haben Vorschläge?
Im 4.
Forschungsrahmenprogramm (4. FRP) wurden folgende
durchschnittliche Erfolgsquoten für Vorschläge
erzielt:
Welche
Kosten entstehen für die Vorbereitung eines Vorschlags und
welcher Zeitrahmen ist dafür einzusetzen?
Die
Vorbereitung eines qualitativ hochwertigen Vorschlags, an
dem Partner aus mindestens zwei verschiedenen europäischen
Ländern beteiligt sind, erfordert Investitionen
sowohl in Bezug auf Zeit als auch
in Bezug auf Mitarbeiter. Erhebungen zeigen, dass
im Durchschnitt Investitionen in der Höhe von 10
000 bis 15 000 Euro je KMU erforderlich sind.
Mit
Sondierungsprämien können KMU die Kosten
senken, da die EU in solchen Fällen 75% der
Kosten trägt. Dadurch verbessern Sie auch die Chancen,
dass die Projekte angenommen werden. Die
Antragsteller werden innerhalb von 2 bis 3 Monaten nach
Ablauf der Frist für die Einreichung von Vorschlägen
über die Ergebnisse der Bewertung informiert. Wie
viel Zeit bis zur Unterzeichnung des Vertrags
mit der Europäischen Kommission nötig ist,
hängt von der Art des Projekts und der Komplexität des
Verhandlungsprozesses ab. Für Sondierungsprämien dauert
es einen Monat, für CRAFT-Projekte
drei Monate und für Verbundsforschungsprojekte drei
bis fünf Monate.
Ist
die Teilnahme auch für unerfahrene KMU realistisch?
Ja, denn
die KMU-spezifischen Massnahmen wurden so
gestaltet, dass sie allen interessierten KMU die
Teilnahme ermöglichen. Dies belegt die Statistik:
-
65%
aller KMU, die am 4. FRP teilnahmen, waren
Neulinge.
-
Für
63% war es die erste wissenschaftliche Zusammenarbeit.
-
42%
aller industriellen Teilnehmer beschäftigten weniger
als 50 Mitarbeiter.
Welche
Vorteile haben Programme der Europäischen Union
für KMU?
Projektpartner
teilen sich die Risiken und Investitionen (mit
der EU). Es werden
Technologien entwickelt, die auf die individuellen
Erfordernisse abgestimmt sind. Es
entstehen dauerhafte Verbindungen zu Partnern in
anderen Ländern. Sie
stärken Ihre Kapazitäten für Innovation und zur
Übernahme von neuen Technologien, die andere für
Sie entwickelt haben. Sie
besitzen das geistige Eigentum an Produkten und
Verfahren, die im Rahmen eines CRAFT-Projekts entwickelt
wurden.
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