Das Abkommen über die wissenschaftliche und technische Zusammenarbeit

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Die Schweizer Forschung kann durch das Abkommen über die wissenschaftliche und technische Zusammenarbeit zwischen der Schweiz und der EU (Forschungsabkommen) ohne die bisherigen Einschränkungen gleichberechtigt an den Forschungsrahmenprogrammen der EU teilnehmen und ist diesbezüglich vollumfänglich in das Netzwerk der Gemeinschaft integriert. Betroffen sind Forschungsinstitute, Hochschulen, Industrieunternehmen (einschliesslich kleiner und mittlerer Unternehmen) sowie Einzelpersonen, die in der Forschung engagiert sind.

 

Zurzeit können sich diese Forschungseinrichtungen mit Sitz in der Schweiz nur projektweise und mit verschiedenen Einschränkungen an den Forschungsprogrammen der EU beteiligen. Das 5 Forschungsrahmenprogramm lief Ende 2002 aus und wurde durch das sechste Rahmenprogramm (2002 – 2006; im Folgenden 6. FRP) ersetzt. Das 6. FRP sieht die Bündelung der europäischen Forschung in bestimmten vorrangigen Themenbereichen vor wie Luft- und Raumfahrt, Lebensmittelsicherheit oder Technologien für die Informationsgesellschaft. Hauptinstrument ist die Errichtung von Netzwerken in der Spitzenforschung (sog. «networks of excellence»), um vorhandene Forschungskapazitäten besser zu nutzen.

Darüber hinaus gliedert sich der Europäische Forschungsraum jetzt in vier Bereiche: Forschung und Innovation, Forschungsinfrastrukturen, Mobilität und Humanressourcen sowie Wissenschaft und Gesellschaft.

 

Zusätzlich werden Forschungstätigkeiten themenübergreifend bzw. auch ausserhalb des 6. FRP finanziell unterstützt.

 

Die Schweiz wird an der Umsetzung dieses neuen Programms frühestens ab 1.1. 2004 vollständig beteiligt sein, da die Finanzbestimmungen zur Zeit noch ausgehandelt werden. Bis dahin hat sie den Status eines Drittlandes ohne Assozierungsabkommen. Dies hat zur Folge, dass die Schweiz zwar vollständig an den Programmen des 6.FRP teilnimmt, die Finanzierung aber jeweils von der Schweiz ausserhalb des Programms übernommen wird. Dies bedeutet für die Antragsteller ein doppeltes Zulassungsverfahren. Ferner ergeben sich bis zum 1.1.2004 gewisse Einschränkungen für schweizerische Teilnehmer. So können Schweizer nicht ohne weiteres eine Koordinationsstelle im Rahmen dieses Programms übernehmen.

 

Schweizer Forschende erhalten dann ab 2004 auf EU-Ebene die Möglichkeit,

  • ein Projekt mit nur einem Partner aus dem Europäischen Wirtschaftsraum zu lancieren, während sie bisher zwei Partner finden mussten,

  • die Leitung und Steuerung eines Projekts zu übernehmen,

  • alle Massnahmen zu Gunsten von KMU zu nutzen,

  • sich an den Programmen zur Förderung der Mobilität von Forschern zu beteiligen,

  • Einsicht in die Resultate der anderen Projekte zu nehmen, an denen sie nicht beteiligt sind.

Darüber hinaus dürfen Vertreter der Schweiz mit Beobachterstatus an den Diskussionen der verschiedenen Forschungsausschüsse des 6. FRP teilnehmen. Damit können sie die Strategie der Programme und die Forschungsinhalte beeinflussen.

 

Dank der umfassenden Beteiligung an den Forschungsrahmenprogrammen der EU verbessert sich die Wettbewerbsfähigkeit der schweizerischen Forschung und vertieft ihre Integration in Europa im Bereich der Wissenschaft und Technologie. Allerdings trägt der Bund zusätzliche Kosten von schätzungsweise 63 Mio. Franken pro Jahr.

 

Umgekehrt können europäische Forschungseinrichtungen aufgrund des Forschungsabkommens in den vom 6. FRP abgedeckten wissenschaftlichen Gebieten an schweizerischen Projekten teilnehmen.

 

Schliesslich regelt das Abkommen, dass die schweizerischen Forschenden dieselben Rechte und Pflichten wie ihre europäischen Kollegen haben im Zusammenhang mit dem Besitz, der Nutzung und der Verbreitung von Wissen und geistigem Eigentum, das sich aus der Beteiligung an den Forschungsarbeiten ergibt.

 

Das 6. FRP wendet sich ferner insbesondere an KMU, die fortgeschrittene Technologien mit Forschungsbedarf anwenden, aber selber unzureichende Forschungskapazitäten haben. Diese Technologieentwickler werden zur aktiven Teilnahme an der Umsetzung der Forschungsrahmenprogramme aufgefordert. Es wird besonders darauf geachtet, dass das Unterstützungssystem für KMU flexibel und leicht zugänglich ist und dass innerhalb der thematischen Programme die Verbreitung und Nutzung der Ergebnisse unterstützt wird. 

 

Im Rahmen der wichtigsten Themenbereiche des 6. FRP werden sich die kleinen und mittleren Unternehmen hauptsächlich über die neuen Exzellenznetzwerke und über integrierte Projekte, bei denen Hochschulen und die Industrie zusammenarbeiten, an den Tätigkeiten beteiligen können.

 

Für kleinere KMU stehen im Rahmen des 6. FRP die sogenannten CRAFT-Projekte (Cooperative Research Action for Technology) im Vordergrund. Sie werden zu 50% durch die EU finanziert und können jederzeit eingereicht werden, sofern sich mindestens drei nicht miteinander verbundene KMU aus mindestens zwei Mitgliedstaaten daran beteiligen. CRAFT-Projekte bezwecken, dass die Partner technologische Probleme gemeinsam lösen oder mittels eines beauftragten Dritten, der über entsprechende Forschungskapazitäten verfügt.

 

Häufig gestellte Fragen.

 

Soll mein KMU an einem Forschungsprojekt im Rahmen der FRP teilnehmen?

Ja, sofern Ihr KMU

  • exportiert oder neue Geschäftsmöglichkeiten sucht,

  • auf dem Inlandmarkt Konkurrenz hat,

  • die Entwicklung oder den Erwerb neuer Technologien erwägt,

  • an einer Zusammenarbeit mit anderen europäischen Unternehmen interessiert ist.

Wer kann sich bewerben?

Damit ein Unternehmen von den KMU-spezifischen Massnahmen (z.B. CRAFT-Projekte und Sondierungsprämien) profitieren kann, muss es folgende Bedingungen erfüllen:

  • Es muss weniger als 250 Beschäftigte haben. Auch Einpersonenbetriebe kommen in Betracht.

  • Der Jahresumsatz darf nicht mehr als 40 Mio. Euro oder die Bilanzsumme nicht mehr als 27 Mio. Euro betragen.

  • Es darf sich zu höchstens 25% im Besitz grösserer Organisationen befinden (sofern diese Investoren nicht Banken oder Risikokapitalgeber sind).

  • Es muss in einem EU-Mitgliedstaat oder in einem an den Forschungsrahmenprogrammen der EU beteiligten Staat tätig und dort eingetragen sein.

  • Nutzniesser dürfen keine private Forschungszentren, Forschungsinstitute, Vertragsforschungseinrichtungen oder Berater sein.

In welchen Forschungsgebieten können sich KMU engagieren?

Im 6. FRP haben Schlüsseltechnologien wie die Informationstechnologie, Genomik und Biotechnologie, Luft- und Raumfahrt, Wachstum/Globalisierung, modernes Regieren sowie Lebensmittelsicherheit und Gesundheit/Umwelt und erneuerbare Energien Vorrang. Innovativprojekte und CRAFT-Projekte sind flexibler und können verschiedenen Bereichen angehören, solange sie einer der allgemeinen Zielsetzungen eines thematischen Programms zuzurechnen sind. Die Mehrzahl der CRAFT-Projekte betrifft Sektoren wie Metallbearbeitung, Werkzeugmaschinen, Bau, Textilien, Leder und Holz.

 

Welche Bedingungen werden gestellt?

Die Grundvoraussetzung für alle Projekte ist eine Zusammenarbeit zwischen Partnern aus verschiedenen europäischen Ländern. Partner können dabei neben Unternehmen auch staatliche oder private Forschungseinrichtungen sowie Universitäten sein.

 

Welche Bedingungen gelten für die Teilnahme an schweizerischen

Forschungsprojekten?

Die Partner aus der EU müssen insbesondere die Kosten für ihre Beteiligung sowie einen Anteil der Verwaltungskosten des Projekts übernehmen.

 

Wo finde ich einen Forschungspartner?

Es bestehen verschiedene Datenbanken für die Partnersuche. Die Internet-Adressen finden Sie bei den Service-Informationen. Ausserdem unterhält das Bundesamt für Bildung und Wissenschaft (BBW) eine «Antenne» in Brüssel (Swisscore), welche Sie bei der Partnersuche und Kontakten vor Ort unterstützt.

 

Welche Erfolgschance haben Vorschläge?

Im 4. Forschungsrahmenprogramm (4. FRP) wurden folgende durchschnittliche Erfolgsquoten für Vorschläge erzielt:

  • Sondierungsprämien: 47%

  • CRAFT-Projekte: 45%

  • Verbundforschungsprojekte: 20% bis 30%

Welche Kosten entstehen für die Vorbereitung eines Vorschlags und welcher Zeitrahmen ist dafür einzusetzen?

Die Vorbereitung eines qualitativ hochwertigen Vorschlags, an dem Partner aus mindestens zwei verschiedenen europäischen Ländern beteiligt sind, erfordert Investitionen sowohl in Bezug auf Zeit als auch in Bezug auf Mitarbeiter. Erhebungen zeigen, dass im Durchschnitt Investitionen in der Höhe von 10 000 bis 15 000 Euro je KMU erforderlich sind.

 

Mit Sondierungsprämien können KMU die Kosten senken, da die EU in solchen Fällen 75% der Kosten trägt. Dadurch verbessern Sie auch die Chancen, dass die Projekte angenommen werden. Die Antragsteller werden innerhalb von 2 bis 3 Monaten nach Ablauf der Frist für die Einreichung von Vorschlägen über die Ergebnisse der Bewertung informiert. Wie viel Zeit bis zur Unterzeichnung des Vertrags mit der Europäischen Kommission nötig ist, hängt von der Art des Projekts und der Komplexität des Verhandlungsprozesses ab. Für Sondierungsprämien dauert es einen Monat, für CRAFT-Projekte drei Monate und für Verbundsforschungsprojekte drei bis fünf Monate.

 

Ist die Teilnahme auch für unerfahrene KMU realistisch?

Ja, denn die KMU-spezifischen Massnahmen wurden so gestaltet, dass sie allen interessierten KMU die Teilnahme ermöglichen. Dies belegt die Statistik:

  • 65% aller KMU, die am 4. FRP teilnahmen, waren Neulinge.

  • Für 63% war es die erste wissenschaftliche Zusammenarbeit.

  • 42% aller industriellen Teilnehmer beschäftigten weniger als 50 Mitarbeiter.

Welche Vorteile haben Programme der Europäischen Union für KMU?

Projektpartner teilen sich die Risiken und Investitionen (mit der EU). Es werden Technologien entwickelt, die auf die individuellen Erfordernisse abgestimmt sind. Es entstehen dauerhafte Verbindungen zu Partnern in anderen Ländern. Sie stärken Ihre Kapazitäten für Innovation und zur Übernahme von neuen Technologien, die andere für Sie entwickelt haben. Sie besitzen das geistige Eigentum an Produkten und Verfahren, die im Rahmen eines CRAFT-Projekts entwickelt wurden.

 

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Empfehlungen an Unternehmen

 

 

 

 

 

 

 

 

           

 

JOHANN N.SCHNEIDER-AMMANN

Präsident der Swissmem,Zürich

 

 

 

 

 

«Der volle Zugang zum EU-Forschungsprogramm ist ein wichtiger Schritt. Die Mehrkosten müssen aber durch Umsetzung der F+E - Resultate in Produkte auch zu Mehrwert führen. Die Wirtschaft zählt auf die geeignete Unterstützung des Bundes.»

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Dank der vollständigen Beteiligung der Schweiz an den Forschungs-

Rahmenprogrammen der EU verbessert sich die Wettbewerbsfähigkeit der schweizerischen Forschung.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Angesprochen sind insbesondere KMU, die fortgeschrittene Technologien mit Forschungsbedarf anwenden, aber selber unzureichende Forschungskapazitäten haben.