Bilaterale Verhandlungen II Schweiz - EU: 

Zinsbesteuerung

Am 3. Juni 2003 hat der EU-Finanzministerrat der Einigung mit der Schweiz im Dossier Zinsbesteuerung zugestimmt. Die Schweiz ist zum Vertragsschluss jedoch erst bereit, wenn in allen anderen Verhandlungsdossiers die verbleibenden Probleme ausgeräumt sind und ein ausgewogenes Gesamtergebnis der Bilateralen II vorliegt.

Verlauf der Verhandlungen

Im Rahmen eines umfassenderen Steuerpakets will die EU eine effiziente Mindestbesteuerung von Zinserträgen natürlicher Personen sicherstellen. Dies sollte ursprünglich dadurch geschehen, dass spätestens nach einer Übergangsfrist von 7 Jahren alle Mitgliedstaaten zu einem automatischen Informationsaustausch unter den EU-Steuerbehörden übergehen. Verhandlungen über gleichwertige Massnahmen wurden auch mit der Schweiz aufgenommen, wobei es der EU am liebsten gewesen wäre, wenn die Schweiz dem automatischen Informationsaustausch zugestimmt hätte.

Die Schweiz lehnte indes einen solchen stets als mit der schweizerischen Rechtsordnung – und insbesondere mit dem Bankgeheimnis – unvereinbar ab. Als gleichwertige Massnahme bot sie eine Quellensteuer-Lösung an. Es wurde betont, dass auf diesem Weg eine Kombination von Abhaltewirkung gegen Steuerhinterziehung und Anreiz für Steuerehrlichkeit geschaffen werden, was zu einer automatischen Besteuerungswirkung führe. Auch wurde von Schweizer Seite immer wieder darauf hingewiesen, dass bei Steuerbetrug das Bankgeheimnis nicht gilt.

Am 21. Januar 2003 beschloss der EU-Finanzministerrat (Ecofin) für die EU eine vorläufige Rückkehr zum Koexistenzmodell, welches den Mitgliedstaaten Belgien, Luxemburg und Österreich erlaubt, statt des Informationsaustauschs eine Quellensteuer zu erheben. Die Einigung wurde damals im Hinblick auf die laufenden Verhandlungen von der Schweiz grundsätzlich positiv aufgenommen. Allerdings erkannte der Bundesrat im politischen Grundsatzentscheid des Ecofin einzelne Problempunkte, so etwa die angedeutete Absicht der EU, die Schweiz und weitere Drittstaaten zu einem Regime zu bewegen, welches OECD-intern für Steuerparadiese diskutiert wird.

Anlässlich des zur Klärung der verbleibenden Fragen am 6. März 2003 durchgeführten Treffens von Bundesrat Kaspar Villiger, des zuständigen EU-Kommissars Frits Bolkestein und des griechischen Ecofin-Präsidenten Nikos Christodoulakis konnte in allen Punkten eine Einigung erzielt werden. Diese politische Einigung wurde schliesslich vom Ecofin am 3. Juni 2003 anerkannt, indem er gleichzeitig mit der Annahme des bereits erwähnten EU- Steuerpakets den Entwurf des Staatsvertrags mit der Schweiz über die Besteuerung von Zinserträgen sowie die Anwendung der sog. Mutter-/Tochter-Richtlinie und der Richtlinie über die Zahlung von Zinsen und Lizenzgebühren genehmigt hat.

Vertragsinhalt und Ausblick auf den Vertragsabschluss

Die Hauptelemente des Entwurfs des Staatsvertrags bezüglich Zinsbesteuerung sind:

  • Steuerrückbehalt (Zahlstellensteuer) auf allen Zinszahlungen an natürliche Personen mit steuerlichem Wohnsitz in der EU, und zwar stufenweise bis zum Satz von 35% im Jahr 2011;

  • Revenue-sharing: 75% des Rückbehalts fliessen in die EU;

  • Freiwillige Meldung: auf Wunsch der Steuerpflichtigen erfolgt statt Steuerrückbehalt eine Meldung an die ausländischen Steuerbehörden;

  • Unpräjudizielle Revisionsklausel: Nach einem bestimmten Zeitraum können die Parteien über Fortführung oder Modifikation des Vertrages verhandeln;

  • Amtshilfe bei Steuerbetrug und sinngemäss gleich schwer wiegenden Delikten (in keinem Fall aber bei einfacher Steuerhinterziehung).

Für einen Vertragsabschluss ist aus schweizerischer Sicht zentrale Bedingung, dass ein ausgewogenes Gesamtergebnis der Bilateralen II erreicht wird. Vor der Paraphierung des Abkommens über die Zinsbesteuerung müssen deshalb in allen anderen Verhandlungsdossiers die verbleibenden Probleme ausgeräumt und die Abkommen finalisiert werden. Davon ausgenommen ist lediglich der Bereich der Dienstleistungen, welcher aus den laufenden Verhandlungen ausgekoppelt wurde. Gemäss Mitteilung des Eidgenössischen Finanzdepartements vom 4. Juni 2003 ist die Schweiz der Auffassung, dass die verbleibenden Verhandlungen rasch abgeschlossen werden können. Ziel ist, dass die Bundesversammlung und gegebenenfalls das Volk noch im Jahre 2004 über das Zinsbesteuerungsabkommen befinden können.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Bilaterale Verhandlungen II