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Am
3. Juni 2003 hat der EU-Finanzministerrat der Einigung mit der Schweiz im
Dossier Zinsbesteuerung zugestimmt. Die Schweiz ist zum Vertragsschluss
jedoch erst bereit, wenn in allen anderen Verhandlungsdossiers die
verbleibenden Probleme ausgeräumt sind und ein ausgewogenes
Gesamtergebnis der Bilateralen II vorliegt.
Verlauf der Verhandlungen
Im Rahmen eines
umfassenderen Steuerpakets will die EU eine effiziente Mindestbesteuerung
von Zinserträgen natürlicher Personen sicherstellen. Dies sollte ursprünglich
dadurch geschehen, dass spätestens nach einer Übergangsfrist von 7
Jahren alle Mitgliedstaaten zu einem automatischen Informationsaustausch
unter den EU-Steuerbehörden übergehen. Verhandlungen über gleichwertige
Massnahmen wurden auch mit der Schweiz aufgenommen, wobei es der EU am
liebsten gewesen wäre, wenn die Schweiz dem automatischen
Informationsaustausch zugestimmt hätte.
Die Schweiz lehnte
indes einen solchen stets als mit der schweizerischen Rechtsordnung –
und insbesondere mit dem Bankgeheimnis – unvereinbar ab. Als
gleichwertige Massnahme bot sie eine Quellensteuer-Lösung an. Es wurde
betont, dass auf diesem Weg eine Kombination von Abhaltewirkung gegen
Steuerhinterziehung und Anreiz für Steuerehrlichkeit geschaffen werden,
was zu einer automatischen Besteuerungswirkung führe. Auch wurde von
Schweizer Seite immer wieder darauf hingewiesen, dass bei Steuerbetrug das
Bankgeheimnis nicht gilt.
Am 21. Januar 2003
beschloss der EU-Finanzministerrat (Ecofin) für die EU eine vorläufige Rückkehr
zum Koexistenzmodell, welches den Mitgliedstaaten Belgien, Luxemburg und
Österreich erlaubt, statt des Informationsaustauschs eine Quellensteuer
zu erheben. Die Einigung wurde damals im Hinblick auf die laufenden
Verhandlungen von der Schweiz grundsätzlich positiv aufgenommen.
Allerdings erkannte der Bundesrat im politischen Grundsatzentscheid des
Ecofin einzelne Problempunkte, so etwa die angedeutete Absicht der EU, die
Schweiz und weitere Drittstaaten zu einem Regime zu bewegen, welches
OECD-intern für Steuerparadiese diskutiert wird.
Anlässlich des
zur Klärung der verbleibenden Fragen am 6. März 2003 durchgeführten
Treffens von Bundesrat Kaspar Villiger, des zuständigen EU-Kommissars
Frits Bolkestein und des griechischen Ecofin-Präsidenten Nikos
Christodoulakis konnte in allen Punkten eine Einigung erzielt werden.
Diese politische Einigung wurde schliesslich vom Ecofin am 3. Juni 2003
anerkannt, indem er gleichzeitig mit der Annahme des bereits erwähnten
EU- Steuerpakets den Entwurf des Staatsvertrags mit der Schweiz über die
Besteuerung von Zinserträgen sowie die Anwendung der sog.
Mutter-/Tochter-Richtlinie und der Richtlinie über die Zahlung von Zinsen
und Lizenzgebühren genehmigt hat.
Vertragsinhalt und Ausblick auf den Vertragsabschluss
Die Hauptelemente
des Entwurfs des Staatsvertrags bezüglich Zinsbesteuerung sind:
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Steuerrückbehalt
(Zahlstellensteuer) auf allen Zinszahlungen an natürliche Personen
mit steuerlichem Wohnsitz in der EU, und zwar stufenweise bis zum Satz
von 35% im Jahr 2011;
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Revenue-sharing: 75%
des Rückbehalts fliessen in die EU;
-
Freiwillige Meldung:
auf Wunsch der Steuerpflichtigen erfolgt statt Steuerrückbehalt eine
Meldung an die ausländischen Steuerbehörden;
-
Unpräjudizielle
Revisionsklausel: Nach einem bestimmten Zeitraum können die
Parteien über Fortführung oder Modifikation des Vertrages
verhandeln;
-
Amtshilfe bei Steuerbetrug
und sinngemäss gleich schwer wiegenden Delikten (in keinem Fall aber
bei einfacher Steuerhinterziehung).
Für
einen Vertragsabschluss ist aus schweizerischer Sicht zentrale Bedingung,
dass ein ausgewogenes Gesamtergebnis der Bilateralen II erreicht wird. Vor
der Paraphierung des Abkommens über die Zinsbesteuerung müssen deshalb
in allen anderen Verhandlungsdossiers die verbleibenden Probleme ausgeräumt
und die Abkommen finalisiert werden. Davon ausgenommen ist lediglich der
Bereich der Dienstleistungen, welcher aus den laufenden Verhandlungen
ausgekoppelt wurde. Gemäss Mitteilung des Eidgenössischen
Finanzdepartements vom 4. Juni 2003 ist die Schweiz der Auffassung, dass
die verbleibenden Verhandlungen rasch abgeschlossen werden können. Ziel
ist, dass die Bundesversammlung und gegebenenfalls das Volk noch im Jahre
2004 über das Zinsbesteuerungsabkommen befinden können.
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