Bilaterale Verhandlungen II Schweiz - EU: 

Ruhegehälter

Von den Ruhegehältern sind pensionierte EU-Beamte betroffen, die in der Schweiz leben. Ausgangslage für diesen Verhandlungsposten ist, dass die EU eine Quellensteuer auf die Löhne ihrer Beamten erhebt. Diese Steuer bleibt auch bestehen, wenn der pensionierte Beamte seinen Wohnsitz in der Schweiz oder einem anderen Drittland wählt. Jedoch ist in der Schweiz der Nettobetrag der Rente (also nach Abzug der EU-Quellensteuer) zusätzlich der Besteuerung auf Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene unterworfen. Somit werden die Ruhegehälter der pensionierten EU-Beamten doppelt besteuert.

Sowohl die Schweiz wie auch die EU wollen eine derartige Doppelbesteuerung vermeiden.

Bedeutung der Doppelbesteuerung

Was die Zahl der pensionierten EU-Beamten angeht, die ihren Wohnsitz in der Schweiz gewählt haben, so sind es gerade mal 50 Personen. Demnach handelt es sich finanziell nur um ein geringes Problem. Jedoch geht es hier um eine Grundsatzfrage.

Vorschläge der EU

Die EU beruft sich auf Abkommen, welche die Schweiz mit allen EU-Staaten zur Vermeidung der Doppelbesteuerung geschlossen hat. Sie besagen, dass demjenigen Staat die Besteuerungskompetenz zusteht, welcher die Rente effektiv auszahlt. Mit anderen Worten soll die Rente nur durch die EU besteuert werden.

Position der Schweiz

Die Schweiz hält der EU entgegen, dass es sich bei den mit den EU-Staaten geschlossenen Abkommen um gegenseitige Verträge handelt. Ein derartiger Vertrag zwischen der Schweiz und der EU hätte jedoch keine Gegenseitigkeit zur Folge.

Die Schweiz schlägt deshalb vor, die Besteuerung zwischen der EU und der Schweiz aufzuteilen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Bilaterale Verhandlungen II