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Von den Ruhegehältern sind pensionierte EU-Beamte betroffen, die in der
Schweiz leben. Ausgangslage für diesen Verhandlungsposten ist, dass die
EU eine Quellensteuer auf die Löhne ihrer Beamten erhebt. Diese Steuer
bleibt auch bestehen, wenn der pensionierte Beamte seinen Wohnsitz in der
Schweiz oder einem anderen Drittland wählt. Jedoch ist in der Schweiz der
Nettobetrag der Rente (also nach Abzug der EU-Quellensteuer) zusätzlich
der Besteuerung auf Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene unterworfen. Somit
werden die Ruhegehälter der pensionierten EU-Beamten doppelt besteuert.
Sowohl die Schweiz wie auch die EU wollen eine derartige
Doppelbesteuerung vermeiden.
Bedeutung der
Doppelbesteuerung
Was die Zahl der pensionierten EU-Beamten angeht, die ihren Wohnsitz in
der Schweiz gewählt haben, so sind es gerade mal 50 Personen. Demnach
handelt es sich finanziell nur um ein geringes Problem. Jedoch geht es
hier um eine Grundsatzfrage.
Vorschläge
der EU
Die EU beruft sich auf Abkommen, welche die Schweiz mit allen
EU-Staaten zur Vermeidung der Doppelbesteuerung geschlossen hat. Sie
besagen, dass demjenigen Staat die Besteuerungskompetenz zusteht, welcher
die Rente effektiv auszahlt. Mit anderen Worten soll die Rente nur durch
die EU besteuert werden.
Position der
Schweiz
Die Schweiz hält der EU entgegen, dass es sich bei den mit den
EU-Staaten geschlossenen Abkommen um gegenseitige Verträge handelt. Ein
derartiger Vertrag zwischen der Schweiz und der EU hätte jedoch keine
Gegenseitigkeit zur Folge.
Die Schweiz schlägt deshalb vor, die Besteuerung zwischen der EU und
der Schweiz aufzuteilen. |
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Bilaterale
Verhandlungen II
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