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1972 wurde zwischen der Schweiz und der EG das Freihandelsabkommen (im
folgenden FHA) für industriell produzierte Güter geschlossen. Das
Ergebnis war die schrittweise Abschaffung der Zölle.
Die landwirtschaftlichen Erzeugnisse hingegen sind grundsätzlich vom
Geltungsbereich des Abkommens ausgenommen – mit Ausnahme der
Verarbeitungsprodukte aus landwirtschaftlichen Erzeugnissen (z.B.
Schokolade, Biskuits, Bonbons, Suppen, Saucen und Teigwaren). Diese
Produkte nehmen eine Sonderstellung zwischen Industrie (Freihandel) und
Landwirtschaft (Agrarschutz) ein. Die Einzelheiten für die
Verarbeitungsprodukte sind im Protokoll Nr. 2 des FHA geregelt. Hier wurde
der Industrieschutz per 1. Juli 1977 aufgehoben (Abschaffung der Zölle
auf dem industriellen Anteil dieser Produkte). Ferner entstand die
Grundlage für den Ausgleich des sog. Rohstoff-Handicaps der Schweizer
Nahrungsmittelindustrie, d.h. den Abbau agrarpolitisch bedingter
Preisdifferenzen zwischen dem (höheren) Inland- und dem Weltmarktpreis
der für die Verarbeitungsprodukte notwendigen landwirtschaftlichen
Grundstoffe.
Gegenstand
der Verhandlung
Die Liste der unter das Protokoll 2 fallenden Produkte ist nicht mehr
zeitgemäss und soll aktualisiert werden. Weiter soll der
Preisausgleichsmechanismus verbessert werden. Hierzu werden
Zollreduktionen sowie die Senkung der Subventionen für Agrarrohstoffe wie
Butter oder Getreide diskutiert.
Zudem hat die WTO die Finanzmittel für Exporterstattungen plafoniert.
Sowohl die Schweiz als auch die EU haben zum Ziel, diese Finanzmittel auf
möglichst effiziente Weise einzusetzen.
Vorteile für
die Schweiz
Die Schweiz ist vor allem daran interessiert, dass zukunftsträchtige
Exportprodukte, die heute vom FHA nicht erfasst sind, in das aktualisierte
Protokoll Nr. 2 aufgenommen werden. Somit könnte die hiesige
Landwirtschaft mehr Grundstoffe zu günstigeren Preisen exportieren. Durch
die Möglichkeit, Rohstoffe preiswerter zu importieren, könnte die
Schweiz auch verarbeitete Produkte wettbewerbsfähiger exportieren, ohne
diese subventionieren zu müssen. Zusätzlich würden nach einem
verbesserten Preisausgleichsmechanismus im Verkehr mit der EU mehr
Finanzmittel aus den von der WTO plafonierten Exportsubventionen für
Drittmärkte vorhanden sein.
Vorteile für
die EU
Nach den USA ist die Schweiz der zweitgrösste Exportmarkt der EU für
landwirtschaftliche Verarbeitungsprodukte. Nach Ausweitung des Protokolls
wäre der Betrag der erfassten Produkte um ein Drittel höher.
Durch einen verbesserten Preisausgleichsmechanismus
könnte die EU knapp 30 Mio. Euro an Budgetmitteln einsparen. Damit
kann sie die im Rahmen der WTO eingegangenen Verpflichtungen zwar noch
nicht ganz erfüllen, diese bilateralen Massnahmen wären aber zumindest
in der Schweiz agrarpolitisch unproblematisch.
Stand der
Verhandlungen
Bisher konnten sich die Schweiz und die EU nach neun Verhandlungsrunden
auf den Preisausgleich für die Agrarrohstoffe, die in den
Verarbeitungsprodukten enthalten sind, weitgehend einigen. Danach soll die
EU ihre Zölle für die landwirtschaftlichen Produkte aus der Schweiz, die
in einem neuen Protokoll Nr. 2 erfasst sind, gänzlich abbauen. Des
weiteren wird sie bei Exporten in die Schweiz keine Exportbeiträge mehr
gewähren.
Im Hinblick auf den Abbau der EU-Exportbeiträge wird die Schweiz ihre
Zölle für die landwirtschaftlichen Produkte, die unter das sog. „Schoggigesetz“
fallen (Schokolade, Fruchtjoghurts, Müsli, Speiseeis, Biskuits,
Backwaren, Teigwaren, etc.), reduzieren. Zusätzlich wird die Schweiz bei
Exporten aus der EU die Zölle auf diese Produkte insoweit abbauen, wie es
der Differenz zwischen den schweizerischen und den EU Preisen entspricht.
Bei den Produkten, die nicht unter das Schoggigesetz fallen oder nur
Zucker enthalten (z.B. Kaffee und Kaffee-Extrakte, Kakao, Konfitüre,
Mineralwasser und Limonaden), soll die Schweiz die Zölle und allfällige
Exportbeiträge im Handel mit der EU dagegen ganz abbauen. |
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