Bilaterale Verhandlungen II Schweiz - EU: 

Verarbeitete Landwirtschaftsprodukte

1972 wurde zwischen der Schweiz und der EG das Freihandelsabkommen (im folgenden FHA) für industriell produzierte Güter geschlossen. Das Ergebnis war die schrittweise Abschaffung der Zölle.

Die landwirtschaftlichen Erzeugnisse hingegen sind grundsätzlich vom Geltungsbereich des Abkommens ausgenommen – mit Ausnahme der Verarbeitungsprodukte aus landwirtschaftlichen Erzeugnissen (z.B. Schokolade, Biskuits, Bonbons, Suppen, Saucen und Teigwaren). Diese Produkte nehmen eine Sonderstellung zwischen Industrie (Freihandel) und Landwirtschaft (Agrarschutz) ein. Die Einzelheiten für die Verarbeitungsprodukte sind im Protokoll Nr. 2 des FHA geregelt. Hier wurde der Industrieschutz per 1. Juli 1977 aufgehoben (Abschaffung der Zölle auf dem industriellen Anteil dieser Produkte). Ferner entstand die Grundlage für den Ausgleich des sog. Rohstoff-Handicaps der Schweizer Nahrungsmittelindustrie, d.h. den Abbau agrarpolitisch bedingter Preisdifferenzen zwischen dem (höheren) Inland- und dem Weltmarktpreis der für die Verarbeitungsprodukte notwendigen landwirtschaftlichen Grundstoffe.

Gegenstand der Verhandlung

Die Liste der unter das Protokoll 2 fallenden Produkte ist nicht mehr zeitgemäss und soll aktualisiert werden. Weiter soll der Preisausgleichsmechanismus verbessert werden. Hierzu werden Zollreduktionen sowie die Senkung der Subventionen für Agrarrohstoffe wie Butter oder Getreide diskutiert.

Zudem hat die WTO die Finanzmittel für Exporterstattungen plafoniert. Sowohl die Schweiz als auch die EU haben zum Ziel, diese Finanzmittel auf möglichst effiziente Weise einzusetzen.

Vorteile für die Schweiz

Die Schweiz ist vor allem daran interessiert, dass zukunftsträchtige Exportprodukte, die heute vom FHA nicht erfasst sind, in das aktualisierte Protokoll Nr. 2 aufgenommen werden. Somit könnte die hiesige Landwirtschaft mehr Grundstoffe zu günstigeren Preisen exportieren. Durch die Möglichkeit, Rohstoffe preiswerter zu importieren, könnte die Schweiz auch verarbeitete Produkte wettbewerbsfähiger exportieren, ohne diese subventionieren zu müssen. Zusätzlich würden nach einem verbesserten Preisausgleichsmechanismus im Verkehr mit der EU mehr Finanzmittel aus den von der WTO plafonierten Exportsubventionen für Drittmärkte vorhanden sein.

Vorteile für die EU

Nach den USA ist die Schweiz der zweitgrösste Exportmarkt der EU für landwirtschaftliche Verarbeitungsprodukte. Nach Ausweitung des Protokolls wäre der Betrag der erfassten Produkte um ein Drittel höher.

Durch einen verbesserten Preisausgleichsmechanismus  könnte die EU knapp 30 Mio. Euro an Budgetmitteln einsparen. Damit kann sie die im Rahmen der WTO eingegangenen Verpflichtungen zwar noch nicht ganz erfüllen, diese bilateralen Massnahmen wären aber zumindest in der Schweiz agrarpolitisch unproblematisch.

Stand der Verhandlungen

Bisher konnten sich die Schweiz und die EU nach neun Verhandlungsrunden auf den Preisausgleich für die Agrarrohstoffe, die in den Verarbeitungsprodukten enthalten sind, weitgehend einigen. Danach soll die EU ihre Zölle für die landwirtschaftlichen Produkte aus der Schweiz, die in einem neuen Protokoll Nr. 2 erfasst sind, gänzlich abbauen. Des weiteren wird sie bei Exporten in die Schweiz keine Exportbeiträge mehr gewähren.

Im Hinblick auf den Abbau der EU-Exportbeiträge wird die Schweiz ihre Zölle für die landwirtschaftlichen Produkte, die unter das sog. „Schoggigesetz“ fallen (Schokolade, Fruchtjoghurts, Müsli, Speiseeis, Biskuits, Backwaren, Teigwaren, etc.), reduzieren. Zusätzlich wird die Schweiz bei Exporten aus der EU die Zölle auf diese Produkte insoweit abbauen, wie es der Differenz zwischen den schweizerischen und den EU Preisen entspricht. Bei den Produkten, die nicht unter das Schoggigesetz fallen oder nur Zucker enthalten (z.B. Kaffee und Kaffee-Extrakte, Kakao, Konfitüre, Mineralwasser und Limonaden), soll die Schweiz die Zölle und allfällige Exportbeiträge im Handel mit der EU dagegen ganz abbauen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Bilaterale Verhandlungen II