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Täglich überqueren mehr als 700.000 Menschen die Grenzen der Schweiz.
Davon stammen 150.000 Bürger aus der EU und arbeiten in der Schweiz.
Mit den Übereinkommen von Schengen 1985 und 1990 wurden die
Personalkontrollen an den Binnengrenzen der EU abgebaut. Um die Sicherheit
nach Aussen zu verstärken, wurden die Grenzkontrollen an den
Aussengrenzen der EU verstärkt, eine gemeinsame Asyl- und Visumspolitik
eingeführt sowie die grenzüberschreitende polizeiliche und justizielle
Zusammenarbeit ausgeweitet. Die Schweiz hat den Acquis zu Schengen nicht
angenommen, sondern nur mit den einzelnen Ländern bilaterale Abkommen über
die Zusammenarbeit von Polizei und Zoll geschlossen. Zusätzlich wurde die
sog. Alpensicherheitspartnerschaft vereinbart.
Während Bürger aus Drittstaaten sich mit dem Schengen-Visum in der EU
frei bewegen können, brauchen sie für die Schweiz ein eigenes Visum.
Dies führt häufig zur Umgehung der Schweiz.
Was die Asylpolitik angeht, wurde das Dubliner Erstasyl-Abkommen
geschlossen. Das Abkommens besagt, dass Asylanträge nur einmal für die
EU , d.h. bei Ablehnung innerhalb der EU nicht noch einmal gestellt werden
können. Da die Schweiz hier nicht Vertragspartnerin ist, bleibt sie nach
der Ablehnung eines Asylgesuchs die einzige europäische Alternative
ausserhalb der Gemeinschaft.
Auch wird die Schweiz am europäischen System des
Informationsaustausches (SIS) über gesuchte Personen und Objekte nicht
miteinbezogen. Sie ist damit für die organisierte Kriminalität und den
internationalen Terrorismus zunehmend attraktiver.
Vorgaben der
EU
Die EU strebt für die Schweiz die Übernahme des gesamten Schengener
Abkommens an, wie es zwischen der EU und Norwegen/Island geschlossen
wurde, an. Sie behält sich dagegen vor, das Schengener Regime ohne das
volle Mitbestimmungsrecht von Nicht-EU-Mitgliedern ausdehnen zu können.
Position der
Schweiz
Die Schweiz ist zu einer integralen Übernahme des Schengener Acquis
nicht bereit. Ferner besteht innerhalb der Schweiz Uneinigkeit bezüglich
des Abbaus der Personenkontrollen an den Binnengrenzen, da hier bisherige
Kompetenzen der Kantone berührt würden.
Verhandlungen sollen deshalb nur in folgenden Teilbereichen
stattfinden:
-
grenzüberschreitende
polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit;
-
Schengener Informationssystem
(SIS: elektronische Datenbank zur Erfassung gesuchter Personen und
Objekte, von Polizei, Grenzbehörden und Visumsdiensten direkt
abrufbar);
-
Teilnahme an dem in Dublin
vereinbarten Asylsystem (Asylantrag kann nur in einem EU-Staat
gestellt werden);
-
Teilnahme an EURODAC
(Datenbank mit Fingerabdrücken von Asylbewerbern zur Feststellung
über Asylanträge innerhalb der EU);
-
Harmonisierung der
Visumspolitik.
Stand der
Verhandlungen
In den bisherigen Verhandlungsrunden konnte eine weitgehende Einigung
erzielt werden. Am 30. Juni verständigten sich die
Verhandlungsdelegationen auf einen gemeinsamen Text. Hierbei sind
insbesondere zwei Aspekte hervorzuheben:
·
Im Hinblick auf die Amts- und Rechtshilfe sind für die Schweiz
zwei Bereiche von besonderer Bedeutung. Zum einen strebt sie die
Beibehaltung des Grundsatzes der doppelten Strafbarkeit an. Nach diesem
Grundsatz kann von der Schweiz Amts- und Rechtshilfe nur gewährt werden,
wenn das Delikt in der Schweiz und
in der EU strafbar ist. Ferner lehnt die Schweiz im Zusammenhang des
Informationsaustausches in Steuerfragen die Einschränkung des
Bankgeheimnisses ab. Es ist hier hervorzuheben, dass sie verhindern möchte,
dass die Beibehaltung des Bankgeheimnisses im Bereich der Zinsbesteuerung
auf dem Umweg der Verhandlungen über die Amts- und Rechtshilfe doch
wieder in Frage gestellt wird. Deswegen wird dieser Punkt auf der Stufe
der Beamten jetzt nicht mehr weiterverhandelt, sondern muss zwischen der
EU und der Schweiz auf politischer Ebene geklärt werden.
Zum
anderen strebt die Schweiz bei der Weiterentwicklung des zukünftigen
Acquis ein möglichst grosses Mitgestaltungsrecht an. Allerdings begnügt
sich die Schweiz hier inzwischen mit einer Konsultationspflicht anstelle
eines besonderen Konsultationsverfahrens. |