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Innerhalb der EU sind die drei Grundfreiheiten des Personen-, Kapital- und
Dienstleistungsverkehrs eng miteinander verknüpft. Im Rahmen der ersten
bilateralen Abkommen wurde nur bezüglich der Personenfreizügigkeit eine
vollständige Liberalisierung zwischen der Schweiz und der EU vereinbart.
Im Bereich der Dienstleistungsfreiheit können grenzüberschreitende,
personengebundene Dienstleistungen nur während maximal 90 Tagen pro Jahr
erbracht werden.
Stand der Verhandlungen
Das Paket der Bilateralen Verhandlungen II umfasste ursprünglich auch
den Bereich der Dienstleistungen. Im Dezember letzten 2002 kamen die EU
und die Schweiz überein, die Verhandlungen vorläufig auszusetzen und aus
dem Gesamtpaket herauszunehmen. Von schweizerischer Seite geht man davon
aus, dass der Abschluss eines Abkommens möglich ist, der Zeitrahmen dafür
aber derzeit nicht absehbar ist. |
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Bilaterale
Verhandlungen II
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