Bilaterale Verhandlungen II Schweiz - EU: 

Dienstleistungen

Innerhalb der EU sind die drei Grundfreiheiten des Personen-, Kapital- und Dienstleistungsverkehrs eng miteinander verknüpft. Im Rahmen der ersten bilateralen Abkommen wurde nur bezüglich der Personenfreizügigkeit eine vollständige Liberalisierung zwischen der Schweiz und der EU vereinbart. Im Bereich der Dienstleistungsfreiheit können grenzüberschreitende, personengebundene Dienstleistungen nur während maximal 90 Tagen pro Jahr erbracht werden.

Stand der Verhandlungen

Das Paket der Bilateralen Verhandlungen II umfasste ursprünglich auch den Bereich der Dienstleistungen. Im Dezember letzten 2002 kamen die EU und die Schweiz überein, die Verhandlungen vorläufig auszusetzen und aus dem Gesamtpaket herauszunehmen. Von schweizerischer Seite geht man davon aus, dass der Abschluss eines Abkommens möglich ist, der Zeitrahmen dafür aber derzeit nicht absehbar ist.

 

 

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Bilaterale Verhandlungen II