Das Abkommen über bestimmte Aspekte des öffentlichen Beschaffungswesens

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Mit dem Abkommen über bestimmte Aspekte des öffentlichen Beschaffungswesens verschaffen die Schweiz und die EU ihren Unternehmen Zugang zu Aufträgen, die bisher nicht oder nur unter erschwerten Bedingungen zu erschliessen waren:

 

Beschaffungen von Gemeinden, Telekommunikations- und Bahnunternehmen sowie von konzessionierten Auftraggebern in den «klassischen» Sektoren Wasser, Energie und Verkehr. Den schweizerischen Unternehmen steht damit der öffentliche Beschaffungsmarkt der EU mit einem Volumen von jährlich 1000 Mia. Franken vollständig offen.

 

Behörden, seien es lokale, kantonale, nationale oder internationale, können in der Regel nicht nach Gutdünken Aufträge für Warenlieferungen, Dienstleistungen oder Bauten vergeben. Sie sind an Rechtsvorschriften gebunden, die gewährleisten, dass

  • alle potenziellen Anbieter von Waren, Dienstleistungen oder Bauleistungen die gleichen Chancen haben, sich um Aufträge der öffentlichen Hand zu bewerben,

  • die Vergabeverfahren transparent sind,

  • allfällige ungerechte Vergabeentscheide angefochten werden können,

  • Steuergelder effizient eingesetzt werden.

Rahmenbedingungen.

Das öffentliche Beschaffungswesen in der Schweiz beruht auf dem im Rahmen der Welthandelsorganisation (WTO) ausgehandelten General Procurement Agreement (GPA). Auf nationaler Ebene setzen das Bundesgesetz und die Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen die Grundsätze und Regeln des GPA für die Vergabestellen des Bundes um. Auf kantonaler Ebene wurden diese Anforderungen des GPA in einer Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen umgesetzt und mit jeweils eigenen Ausführungsbestimmungen auf Gesetzes- und Verordnungsstufe konkretisiert. Ergänzend ist das Bundesgesetz über den Binnenmarkt zu berücksichtigen.

 

Die schweizerische Marktöffnung umfasst sowohl die Beschaffungen (Bau-, Güter- und Dienstleistungsaufträge) des Bundes und der Kantone als auch jene von staatlichen Stellen und von öffentlichen Unternehmen, die in den «klassischen» Bereichen der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung tätig sind. Sie alle sind dazu verpflichtet, ihre Beschaffungen entsprechend den WTO-Regeln auszuschreiben und durchzuführen, sofern das Auftragsvolumen einen bestimmten Schwellenwert übersteigt. Massgebend im Auswahlverfahren ist dann allerdings nicht allein das billigste Preisangebot, sondern die insgesamt wirtschaftlich günstigste Offerte. 

 

Mit dem Beschaffungsabkommen erweitern die Schweiz und die EU die Marktöffnung im Sinne des GPA auf bilateraler Ebene:

  • Beim Abschluss des GPA war die Schweiz nicht dazu bereit, die Beschaffungen von lokalen und regionalen Gebietskörperschaften (Gemeinden, Bezirke) dem Beschaffungsübereinkommen der WTO zu unterstellen. Das bilaterale Beschaffungsabkommen schliesst diese «Liberalisierungslücke» im Verhältnis zur Europäischen Union: Die im GPA vorgesehenen Vergabeverfahren und Rechtsmittel finden im Verhältnis zu Anbietern aus den Mitgliedstaaten der EU auch auf Vergabeverfahren der «Behörden und staatlichen Stellen auf Bezirks- und Gemeindeebene» Anwendung, sofern die im GPA vorgesehenen Schwellenwerte überschritten werden.

  • Im Gegenzug können künftig auch schweizerische Anbieter gegen Beschaffungsentscheide unterer Gebietskörperschaften in der EU Beschwerde einlegen. Damit werden schweizerische Anbieter im Verhältnis zu Anbietern aus EU- bzw. EWR-Staaten gleichgestellt.

  • Zusätzlich wird der gegenseitige diskriminierungsfreie Zugang zu den bisher im Rahmen des GPA nicht erfassten öffentlichen Beschaffungsmärkten Telekommunikation, Schienenverkehr sowie der gesamten Energieversorgung (d.h. Unternehmen

  • im Bereich der Erdgas-, Erdölförderung und nicht nur der Elektrizität) sichergestellt. 

  • In den vom GPA gedeckten Sektoren Wasser- und Energieversorgung, Verkehr (städtischer Nahverkehr, Häfen und Flughäfen) sowie auf den Märkten für Drahtseilbahnen und Skiliftanlagen fallen schliesslich neu auch private Auftraggeber unter das bilaterale Beschaffungsabkommen. Dies ist insofern eine Besonderheit, als die Welthandelsregeln des GPA private Auftraggeber nicht erfassen.

 Siehe dazu Geltungsbereich und Schwellenwerte

 

Sofern bestimmte Sektoren wie z.B. der Telekommunikationsbereich genügend liberalisiert sind bzw. Konkurrenz unter Dienstleistungserbringern dieser Sektoren in einem bestimmten geografischen Gebiet besteht, können Auftraggeber von der Beachtung der Beschaffungsregeln befreit werden. In diesem Fall ist aus Sicht der Vertragsparteien hinreichend gewährleistet, dass die Auftragsvergabe allein nach wirtschaftlichen Kriterien erfolgt, so dass ein Bedarf nach staatlicher Regulierung und Kontrolle nicht mehr besteht.

 

Ausserdem müssen die Beschaffungsaufträge in der Schweiz auf nationaler und in der EU auf europäischer Ebene veröffentlicht werden. Dazu ist ein elektronisches Ausschreibungssystem geplant, das die Möglichkeiten des Internets nutzt.

 

Häufig gestellte Fragen.

 

Wie gross ist der Markt im öffentlichen Beschaffungswesen?

Weltweit wird der Markt für öffentliche Aufträge auf rund 2500 Mia. Franken jährlich geschätzt. In der Europäischen Union und ihren 15 Mitgliedstaaten gibt die öffentliche Hand jährlich über 1000 Mia. Franken für Waren, Dienstleitungen und Bauleistungen aus. Der gesamte schweizerische öffentliche Beschaffungsmarkt umfasst ein Volumen von schätzungsweise 36 Mia. Franken.

 

Welche Vorteile zieht die Schweiz aus dem Beschaffungsabkommen?

Mit dem Beschaffungsabkommen erhalten schweizerische Unternehmen einen besseren Zugang zu jenen Bereichen in der EU, die bisher unter den Regeln des GPA nicht oder nur unter erschwerten Bedingungen zugänglich waren: Beschaffungen der Gemeinden, von Telekommunikations- und Bahnunternehmen, von konzessionierten privaten Auftraggebern in den klassischen Sektoren. So fällt beispielsweise in den Bereichen Telekommunikation und Bahnverkehr die diskriminierende Klausel weg, wonach schweizerische Unternehmen ein gegenüber Mitbietern aus der EU mindestens 3% günstigeres Angebot einreichen und 50% der Wertschöpfung des Auftrags in der EU erzielen mussten.

 

Welche Vorteile bringt das Beschaffungsabkommen der EU?

Auch Unternehmen aus der EU erhalten einen besseren Zugang zu öffentlichen Aufträgen der schweizerischen Behörden. Dies erhöht den Wettbewerb und übt zusätzlichen Druck auf die Preise aus. Die öffentliche Hand kann dadurch bei der Vergabe von Aufträgen rund 7–10% einsparen.

 

Welches sind die Kriterien bei der Auswahl des wirtschaftlich günstigsten Angebotes?

Gemäss schweizerischem Recht können Preis, Termin, Qualität, Umweltverträglichkeit, Betriebskosten usw. für den Zuschlag ausschlaggebend sein. Zusätzlich können bestimmte Auflagen zur Einhaltung der orts- und branchenüblichen Lohn- und Arbeitsbedingungen sowie der Lohngleichheit von Frau und Mann gemacht werden. Diese Kriterien dürfen allerdings nicht diskriminierend sein und müssen zum Voraus klar festgelegt und kommuniziert werden.

 

Können auch andere Länder als die Schweiz und die Mitgliedstaaten der EU am Beschaffungsabkommen teilnehmen?

Die Ausweitung des Beschaffungsabkommens auf die am Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) beteiligten Mitgliedstaaten der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) ist durch die am 1. Juni 2002 in Kraft getretene Änderung des EFTA-Abkommens (sog. Vaduzer Abkommen) vollzogen.

 

Wo finde ich die Ausschreibungen für öffentliche Aufträge in der EU?

Öffentliche Ausschreibungen in der EU werden im Supplement S des Amtsblattes der Europäischen Gemeinschaften publiziert. Eine Papierversion des Supplement S ist allerdings nicht mehr erhältlich. Es erscheint heute in Form einer CD-ROM in allen Amtssprachen der EU; gewählt werden kann zwischen einer Zustellung fünfmal pro Woche (Dienstag bis Samstag) oder zweimal pro Woche (Mittwoch/Samstag). Tenders Electronic Daily (TED) ist die Online-Version des Supplements S. 

 

Hintergrundinformationen über das öffentliche Beschaffungswesen in der EU sowie über den Einsatz elektronischer Hilfsmittel bietet das «Système d’information pour les marchés publics» (SIMAP) der Europäischen Kommission.

 

Aktuelle Informationen und Links zum Beschaffungswesen

 

Wo finde ich die Ausschreibungen für öffentliche Aufträge in der CH?

Öffentliche Ausschreibungen schweizerischer Behörden werden im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) und in den kantonalen Amtsblättern publiziert. Eine Online-Version der Ausschreibungen ist in Vorbereitung unter www.simap.ch.

 

 

 

Empfehlungen an Unternehmen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

         

WERNER HELFENSTEIN

Vorsitzender der Gruppenleitung

der BATIGROUP

 

 

 

 

«Aus dem Beschaffungs-Abkommen kann die Bauwirtschaft direkt Nutzen ziehen. Gegenüber dem geltenden WTO-Abkommen erweitert es den Zugang zu den öffentlichen Märkten des EU-Raumes und vergrössert den Beschaffungsmarkt. Für kleinere Firmen ergeben sich Vorteile in grenznahen Märkten, grössere Unternehmen können sich Chancen in Spezialbereichen ausrechnen.»

 

 

 

 

 

 

 

 

Den schweizerischen Unternehmen steht damit der öffentliche Beschaffungsmarkt der EU mit einem Volumen von jährlich 1000 Mia. Franken vollständig offen.