|
Mit dem
Abkommen über bestimmte Aspekte des
öffentlichen Beschaffungswesens verschaffen die Schweiz und
die EU ihren Unternehmen Zugang
zu Aufträgen, die bisher nicht oder nur unter erschwerten
Bedingungen zu erschliessen waren:
Beschaffungen
von Gemeinden, Telekommunikations- und
Bahnunternehmen sowie von konzessionierten Auftraggebern
in den «klassischen» Sektoren
Wasser, Energie und Verkehr. Den schweizerischen Unternehmen
steht damit der öffentliche Beschaffungsmarkt
der EU mit einem Volumen von jährlich
1000 Mia. Franken vollständig offen.
Behörden,
seien es lokale, kantonale, nationale oder
internationale, können in der Regel nicht nach
Gutdünken Aufträge für Warenlieferungen, Dienstleistungen
oder Bauten vergeben. Sie sind an Rechtsvorschriften
gebunden, die gewährleisten, dass
-
alle
potenziellen Anbieter von Waren, Dienstleistungen oder
Bauleistungen die gleichen Chancen
haben, sich um Aufträge der öffentlichen Hand
zu bewerben,
-
die
Vergabeverfahren transparent sind,
-
allfällige
ungerechte Vergabeentscheide angefochten werden
können,
-
Steuergelder
effizient eingesetzt werden.
Rahmenbedingungen.
Das
öffentliche Beschaffungswesen in der Schweiz beruht
auf dem im Rahmen der Welthandelsorganisation (WTO)
ausgehandelten
General Procurement Agreement (GPA). Auf nationaler Ebene setzen das
Bundesgesetz und die Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen
die Grundsätze und Regeln des GPA für die Vergabestellen des Bundes um.
Auf kantonaler Ebene wurden diese Anforderungen des GPA in einer
Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen
umgesetzt und mit jeweils eigenen Ausführungsbestimmungen auf Gesetzes-
und Verordnungsstufe konkretisiert. Ergänzend ist das Bundesgesetz über
den Binnenmarkt zu berücksichtigen.
Die
schweizerische Marktöffnung umfasst sowohl
die Beschaffungen (Bau-, Güter- und Dienstleistungsaufträge) des Bundes
und der Kantone als auch jene von staatlichen Stellen und von
öffentlichen Unternehmen, die in den «klassischen» Bereichen der
Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung tätig sind. Sie alle sind dazu
verpflichtet, ihre Beschaffungen entsprechend den WTO-Regeln
auszuschreiben und durchzuführen, sofern das Auftragsvolumen einen
bestimmten Schwellenwert übersteigt.
Massgebend im Auswahlverfahren ist dann allerdings nicht allein das
billigste Preisangebot, sondern die insgesamt wirtschaftlich günstigste
Offerte.
Mit
dem Beschaffungsabkommen erweitern die Schweiz
und die EU die Marktöffnung im Sinne des GPA
auf bilateraler Ebene:
-
Beim
Abschluss des GPA war die Schweiz nicht dazu bereit, die Beschaffungen
von lokalen und regionalen Gebietskörperschaften (Gemeinden, Bezirke)
dem Beschaffungsübereinkommen der WTO zu unterstellen. Das bilaterale
Beschaffungsabkommen schliesst diese «Liberalisierungslücke» im
Verhältnis zur Europäischen Union: Die im GPA vorgesehenen
Vergabeverfahren und Rechtsmittel finden im Verhältnis zu Anbietern
aus den Mitgliedstaaten der EU auch auf Vergabeverfahren der
«Behörden und staatlichen Stellen
auf Bezirks- und Gemeindeebene» Anwendung, sofern die im GPA
vorgesehenen Schwellenwerte überschritten
werden.
-
Im
Gegenzug können künftig auch schweizerische Anbieter gegen
Beschaffungsentscheide unterer Gebietskörperschaften
in der EU Beschwerde einlegen. Damit
werden schweizerische Anbieter im Verhältnis zu Anbietern aus EU-
bzw. EWR-Staaten gleichgestellt.
-
Zusätzlich
wird der gegenseitige diskriminierungsfreie Zugang
zu den bisher im Rahmen des GPA
nicht erfassten öffentlichen Beschaffungsmärkten Telekommunikation,
Schienenverkehr sowie der
gesamten Energieversorgung (d.h.
Unternehmen
-
im
Bereich der Erdgas-, Erdölförderung und
nicht nur der Elektrizität) sichergestellt.
-
In
den vom GPA gedeckten Sektoren Wasser- und Energieversorgung,
Verkehr (städtischer Nahverkehr, Häfen
und Flughäfen) sowie auf den Märkten für
Drahtseilbahnen und Skiliftanlagen fallen schliesslich
neu auch private Auftraggeber unter das
bilaterale Beschaffungsabkommen. Dies ist insofern
eine Besonderheit, als die Welthandelsregeln des
GPA private Auftraggeber nicht erfassen.
Siehe
dazu Geltungsbereich
und Schwellenwerte
Sofern
bestimmte Sektoren wie z.B. der Telekommunikationsbereich genügend
liberalisiert sind bzw.
Konkurrenz unter Dienstleistungserbringern dieser
Sektoren in einem bestimmten geografischen Gebiet
besteht, können Auftraggeber von der Beachtung
der Beschaffungsregeln befreit werden. In
diesem Fall ist aus Sicht der Vertragsparteien hinreichend gewährleistet,
dass die Auftragsvergabe allein
nach wirtschaftlichen Kriterien erfolgt, so dass ein
Bedarf nach staatlicher Regulierung und Kontrolle nicht
mehr besteht.
Ausserdem
müssen die Beschaffungsaufträge in der
Schweiz auf nationaler und in der EU auf europäischer
Ebene veröffentlicht werden. Dazu ist ein
elektronisches Ausschreibungssystem geplant, das
die Möglichkeiten des Internets nutzt.
Häufig
gestellte Fragen.
Wie
gross ist der Markt im öffentlichen Beschaffungswesen?
Weltweit
wird der Markt für öffentliche Aufträge auf
rund 2500 Mia. Franken jährlich geschätzt. In der
Europäischen Union und ihren 15 Mitgliedstaaten gibt
die öffentliche Hand jährlich über 1000 Mia.
Franken für Waren, Dienstleitungen und Bauleistungen aus.
Der gesamte schweizerische öffentliche Beschaffungsmarkt
umfasst ein Volumen von schätzungsweise
36 Mia. Franken.
Welche
Vorteile zieht die Schweiz aus dem Beschaffungsabkommen?
Mit dem
Beschaffungsabkommen erhalten schweizerische Unternehmen
einen besseren Zugang zu jenen
Bereichen in der EU, die bisher unter den Regeln
des GPA nicht oder nur unter erschwerten Bedingungen
zugänglich waren: Beschaffungen der Gemeinden,
von Telekommunikations- und Bahnunternehmen, von
konzessionierten privaten Auftraggebern in
den klassischen Sektoren. So fällt beispielsweise in
den Bereichen Telekommunikation und
Bahnverkehr die diskriminierende Klausel weg, wonach
schweizerische Unternehmen ein gegenüber Mitbietern
aus der EU mindestens 3% günstigeres Angebot
einreichen und 50% der Wertschöpfung des
Auftrags in der EU erzielen mussten.
Welche
Vorteile bringt das Beschaffungsabkommen der EU?
Auch
Unternehmen aus der EU erhalten einen besseren Zugang
zu öffentlichen Aufträgen der schweizerischen Behörden.
Dies erhöht den Wettbewerb und
übt zusätzlichen Druck auf die Preise aus. Die öffentliche
Hand kann dadurch bei der Vergabe von Aufträgen
rund 7–10% einsparen.
Welches
sind die Kriterien bei der Auswahl des wirtschaftlich günstigsten
Angebotes?
Gemäss
schweizerischem Recht können Preis, Termin, Qualität,
Umweltverträglichkeit, Betriebskosten usw.
für den Zuschlag ausschlaggebend sein. Zusätzlich
können bestimmte Auflagen zur Einhaltung der
orts- und branchenüblichen Lohn- und Arbeitsbedingungen
sowie der Lohngleichheit von Frau
und Mann gemacht werden. Diese Kriterien dürfen
allerdings nicht diskriminierend sein und müssen
zum Voraus klar festgelegt und kommuniziert werden.
Können
auch andere Länder als die Schweiz und die Mitgliedstaaten
der EU am Beschaffungsabkommen teilnehmen?
Die
Ausweitung des Beschaffungsabkommens auf die am Europäischen
Wirtschaftsraum (EWR) beteiligten Mitgliedstaaten der Europäischen
Freihandelsassoziation (EFTA) ist durch die am 1. Juni 2002 in Kraft
getretene Änderung des EFTA-Abkommens (sog. Vaduzer Abkommen) vollzogen.
Wo
finde ich die Ausschreibungen für öffentliche Aufträge in
der EU?
Öffentliche
Ausschreibungen in der EU werden im
Supplement S des Amtsblattes der Europäischen Gemeinschaften
publiziert. Eine Papierversion des Supplement
S ist allerdings nicht mehr erhältlich. Es
erscheint heute in Form einer CD-ROM in allen Amtssprachen
der EU; gewählt werden kann zwischen
einer Zustellung fünfmal pro Woche (Dienstag
bis Samstag) oder zweimal pro Woche (Mittwoch/Samstag).
Tenders Electronic Daily (TED)
ist die Online-Version des Supplements S.
Hintergrundinformationen
über das öffentliche Beschaffungswesen
in der EU sowie über den Einsatz elektronischer
Hilfsmittel bietet das «Système d’information
pour les marchés publics» (SIMAP) der
Europäischen Kommission.
Aktuelle
Informationen und Links zum Beschaffungswesen
Wo
finde ich die Ausschreibungen für öffentliche Aufträge in
der CH?
Öffentliche
Ausschreibungen schweizerischer Behörden werden
im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB)
und in den kantonalen Amtsblättern publiziert. Eine Online-Version der
Ausschreibungen ist in Vorbereitung
unter www.simap.ch.
|