Bestimmen Sie Ihre Kernkompetenzen, Ihre für öffentliche Beschaffungen geeigneten Produkte und Dienstleistungen sowie Ihre Zielmärkte. Informieren Sie sich über die geltenden technischen Normen für Ihre Produkte und Dienstleistungen in den Zielmärkten. Erkundigen Sie sich auch über Anforderungen (Bonitätsnachweis, Qualitätszertifikat, Sprachkenntnisse usw.), die an Ihre Firma gestellt werden könnten.
Sehen Sie sich in den Zielmärkten nach Kooperationspartnern um. Besonders im Bereich von öffentlichen Bauaufträgen erschweren hohe Zugangskosten weiterhin den Marktzugang für ausländische Bieter. Am grössten sind die Erfolgschancen für ausländische KMU bei öffentlichen Bauausschreibungen, wenn sich diese als Unterauftragnehmer für spezielle Leistungen innerhalb von Konsortien und Generalunternehmungen positionieren. Für Warenlieferungen oder Dienstleistungen an öffentliche Auftraggeber sind unter Umständen Verteilzentren oder Büros vor Ort von Vorteil.
Holen Sie Informationen über öffentliche Aufträge möglichst frühzeitig ein.
Haben Sie einen interessanten öffentlichen Auftrag gefunden, dann fordern Sie bei der ausschreibenden Stelle die Unterlagen schriftlich an. Auch Ihr Angebot sollten Sie schriftlich in der Sprache der Zielmärkte und – aus Gründen der Vertraulichkeit – per Post einreichen. Bedenken Sie dabei, dass Ihr Angebot am Abgabedatum in der Regel bei der ausschreibenden Stelle sein muss – und nicht erst bei der Post. Die in der Ausschreibung enthaltenen Fristen sind unbedingt einzuhalten. Halten Sie auch während der Ausschreibezeit Kontakt mit der vergebenden Behörde. Diese darf allerdings nur Erläuterungen zu den Bedingungen der Ausschreibung geben. Ihr Angebot muss nicht nur diese Bedingungen (z.B. technische Normen, Fristen, Mengen, Materialien, Höchstpreise usw.) möglichst genau erfüllen. Darüber hinaus wollen Vergabebehörden auch wissen, wie Sie einen Auftrag ausführen, welche zusätzlichen Dienstleistungen Sie bieten, welche Erfahrungen Sie haben etc.
Beim Bieten um öffentliche Aufträge können Sie auf die Dienste von Beratern und Experten zurückgreifen. Sie finden die Kontakte in Ihrem Branchenverband, bei Ihrer Industrie- und Handelskammer oder beim Osec Business Network Switzerland.
Die ausschreibenden Stellen in der EU müssen spätestens 48 Tage nach der Vergabe eines Auftrags im EG-Amtsblatt bekannt geben, wer diesen warum erhalten hat. Auf Gesuch hin eröffnen Ihnen die Vergabestellen die Gründe für die Ablehnung Ihres Angebots. Auf diese Weise erhalten Sie unter Umständen wertvolle Hinweise darauf, wie Sie in Zukunft erfolgversprechendere Angebote unterbreiten können. Wenn Sie den konkreten Eindruck haben, dass das Vergabeverfahren nicht korrekt durchgeführt worden ist, können Sie den Rechtsweg einschlagen. Bei Problemen allgemeiner Natur ist die Kommission Beschaffungswesen Bund - Kantone (KBBK) zuständig.
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